Berlin. Nach der Verunsicherung um das Patientendatensystem der Charité hat jetzt Berlins Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk, bei den Herstellern von Krankenhaussoftware Verbesserungen angemahnt. Es sei „unabdingbar“, dass die Systeme das Löschen von Patientendaten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen technisch erlauben. „Hier sind aber vor allem die Hersteller der Krankenhausinformationssysteme in der Pflicht, eine solche Funktionalität zur Verfügung zu stellen“, sagte Smoltczyk, „denn die Problematik besteht meines Wissens bei allen führenden Anbietern.“
Wie berichtet, hatte zuletzt eine Senatsantwort auf eine FDP-Anfrage im Abgeordnetenhaus für Aufregung gesorgt. Die Charité hatte darin erklärt, dass Patientendaten im Computersystem der größten Klinik Deutschlands nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen lediglich gesperrt, nicht aber vollumfänglich gelöscht werden können – und das auch nur auf Nachfrage der Patienten. Zudem war herausgekommen, dass Mitarbeiter und Ärzte auch Daten von Patienten einsehen können, an deren Behandlung sie nicht beteiligt sind oder waren. Ferner gab es Kritik, weil ambulante Patienten im Gegensatz zu stationären schlechter über die Verwendung ihrer Daten aufgeklärt werden.
„Nach Datenschutz-Grundverordnung besteht die Verpflichtung der verantwortlichen Stelle, die betroffenen Personen im Hinblick auf die Datenverarbeitung umfänglich zu informieren“, so Smoltczyk. „Ich gehe davon aus, dass die Charité ihren Patienten eine entsprechende Erklärung aushändigt, sodass auch im ambulanten Bereich die Datenverarbeitung transparent gemacht wird.“
Von der Charité wird ein Konzept erwartet
Wie mehrere ambulante Patienten berichten, geschieht das aber erst seit wenigen Wochen. Von der Charité erwartet die Datenschutzbeauftragte nun das Erarbeiten eines Konzepts, dass Einschränkungen und Zugriffsberechtigungen für Patientendaten im Computersystem regelt. „Ich gehe davon aus, dass dort mit hoher Priorität an einer Umsetzung gearbeitet wird“, so Smoltczyk.
Datenschützer halten es einerseits für sinnvoll, dass Patientendaten auch nach Jahren noch einsehbar sind, etwa wenn eine neue Behandlung auf einer früheren aufbaut. Problematischer könnte es allerdings bei psychiatrischen Diagnosen werden, die nach mehreren Jahren nicht mehr aktuell sein könnten und einen Arzt womöglich zu einer anderen Entscheidung verleiten könnten.
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