Berlin möchte im Ausländer- und Aufenthaltsrecht die gesetzlichen Spielräume besser im Sinne der Migranten nutzen. Am Montag hat eine Expertenkommission die Arbeit aufgenommen, die 700 Seiten Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde durchforsten und den Beamten ermöglichen soll, die „humanitären Spielräume“ besser zu nutzen.
„Ziel ist es, die Zahl der Klagen gegen Behördenbescheide zu verringern und die Gerichte zu entlasten“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Frank Zimmermann. Ermessensspielraum hat die Landesbehörde zum Beispiel bei der Frage, wann ein Ausländer genügend Integrationserfolge nachweisen kann, um seine Familie nachzuholen. Die Wirtschaft drängt auf eine großzügige Vergabe von Aufenthaltstiteln für Auszubildende und von Visa für Fachkräfte.
Natürlich gilt auch in Berlin das bundesweite Ausländer- und Aufenthaltsrecht. Die Landesverwaltungen aber können Spielräume nutzen, wie sie die Vorschriften auslegen. Um die Beamten der Berliner Ausländerbehörde bei den vielen Einschätzungsfragen nicht alleinzulassen, stehen ihnen 700 Seiten „Verfahrenshinweise“ zur Verfügung.
Dieses Regelwerk haben SPD, Linke und Grüne schon früh als ein Instrument erkannt, um ausländerpolitisch eigene Akzente zu setzen. Im Koalitionsvertrag hat Rot-Rot-Grün deshalb 2016 eine Expertenkommission verabredet, die diese Verfahrensvorschriften durchforsten soll. Die Zielsetzung ist klar: Die „bundesrechtlichen Vorschriften des Aufenthalts- und Asylrechts im landesrechtlichen Vollzug“ sollten „so ausgelegt und angewendet werden, dass sie die Integration erleichtern und Bleibeperspektiven auch in bislang ungelösten Fällen ermöglichen“.
Am Montag hat sich diese Kommission nun unter dem Vorsitz des Innensenators Andreas Geisel (SPD) konstituiert. Die 17 Mitglieder kommen vom Flüchtlingsrat, von Migrantenorganisationen, der Liga der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften, der Härtefallkommission, der Justiz, aus Anwaltsvereinen und aus den zuständigen Behörden. Dabei ist auch die Industrie- und Handelskammer.
„Wir verfolgen im Land Berlin einfach eine andere Linie“, sagte die Grünen-Abgeordnete Bettina Jarasch mit Blick auf die bundesweit eher von Abschottungsbemühungen geprägte Debatte, auch wenn es bei der Kommission nicht direkt um die Asylentscheidungen geht. Als Beispiel für Ermessensspielräume nannte Jarasch die Frage, ob ein Ausländer seine Familie nach Deutschland nachholen darf oder nicht. In Einzelfällen liegt diese Entscheidung bei Berlins Ausländerbehörde. Das Bundesrecht sieht vor, dass der Ausländer „Integrationserfolge“ vorweisen muss. Ob diese Erfolge mit dem Besuch eines Sprachkurses und dem Bemühen um einen Job gegeben sind oder ob der Kandidat schon eine für den Unterhalt einer Familie ausreichend bezahlte Stelle und eine Wohnung nachweisen muss, liegt im Ermessen der Behörde. Ebenso ist es Sache der Auslegung, welche Straftaten oder Verfehlungen zur Abschiebung führen.
Der Linke-Abgeordnete Hakan Tas sagte, er erhoffe sich durch die Arbeit der Experten auch eine Entlastung der Gerichte und weniger Streit. Die Ausländerbehörde solle „kundenorientierter und kundenfreundlicher“ werden. „Ich erwarte von den Experten lösungsorientierte Vorschläge“, sagte Tas.
Innensenator entscheidet, ob er die Vorschläge umsetzt
Der Innensenator muss dann entscheiden, ob er die Ideen der Experten umsetzt. Tut er das nicht, muss er seine Ablehnung begründen, was womöglich zu politischem Druck der Linken und der Grünen führen wird, sollte Geisel aus Sicht der Koalitionspartner zu restriktiv agieren.
Auch die Wirtschaft hat Erwartungen an das Handeln der Ausländerbehörde und ist deshalb in der Kommission vertreten. Der Handelskammer geht es vor allem um erleichterte Visa-Erteilung für von den Firmen dringend benötigte ausländische Fachkräfte. Außerdem erwarten die Unternehmen eine großzügige Handhabung der sogenannten 3+2-Regel. Damit ist gemeint, dass Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen, auf jeden Fall die drei dafür nötigen Jahre in Deutschland bleiben und dann auch noch zwei Jahre dranhängen können, in denen sie im Ausbilder-Betrieb arbeiten. Diese Möglichkeit wird nur zögerlich genutzt. Einzelne Firmen mussten sogar schon vor Gericht ziehen, um ihre Auszubildenden vor der drohenden Abschiebung zu bewahren. Vor allem afghanische Flüchtlinge seien davon betroffen, hieß es.
Dass es anderthalb Jahre dauerte, ehe die rot-rot-grüne Koalition daran geht, die Vorschriften der Ausländerbehörde systematisch auf Spielräume zu durchforsten, hatte zuletzt für einige Irritationen gesorgt. Unter anderem wurde kritisiert, dass es in der Kommission zu wenige Frauen gegeben habe. Außerdem seien einige Anwälte angesprochen worden, ohne gleich über die entsprechenden Verbände zu gehen.
Insgesamt passt die Kommission aber in die rot-rot-grüne Politik einer eher liberalen Einwanderungspolitik. Innenstaatssekretär Torsten Akmann sagte, in der Härtefallkommission, an die sich von der Abschiebung bedrohte Ausländer wenden können, würden nun 90 Prozent aller Anträge zugunsten der Petenten entschieden. Die Zahl der Abschiebungen sei unter Rot-Rot-Grün 2017 auf 1600 gesunken und werde im laufenden Jahr weiter zurückgehen. Die Zahl der freiwilligen Rückkehrer, die 2016 noch bei 9000 gelegen hatte, sei 2017 auf 3000 gesunken, dieses Jahr würden noch weniger Ausländer ohne Aufenthaltsrecht Berlin verlassen.