Berlin. Zum zweiten Mal innerhalb einer Woche musste sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Paketzusteller verantworten, weil er Sendungen beiseite geschafft hatte, um sich den Inhalt anzueignen. 84 Fälle mit einem Gesamtschaden von etwa 45.000 Euro hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage aufgelistet. Am Ende der Beweisaufnahme blieben 78 Fälle und 42.000 Euro Schaden. Ein Schöffengericht verurteilte den 59-Jährigen am Mittwoch dafür zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung. Zudem ordnete das Gericht beim Täter die Einziehung von 42.000 Euro als Ersatz für den Schaden an.
Der Angeklagte Benzino K. arbeitete für ein Subunternehmen, das im Auftrag der Post-Tochter DHL Pakete auslieferte. Das nutzte der 59-Jährige nach Überzeugung des Gerichts weidlich aus. In den Paketen, die er verschwinden ließ, befanden sich fast ausschließlich hochwertige Smartphones. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen und der Überzeugung des Gerichts wurde die Beute über Monate hinweg mit einer einfachen, aber wirksamen Masche beiseitegeschafft und dann vor allem im Internet verkauft.
Paketdienste sind offenbar einfach zu überlisten
Der Angeklagte oder bislang nicht bekannte Komplizen bestellten die Waren, die Zahlung sollte per Nachnahme erfolgen. Dabei nutzen sie Fantasienamen und gaben eine Lieferanschrift an, die im Zustellbezirk des Angeklagten in Neukölln lag. Der musste nur noch auf die Pakete warten. Und mit einem einfachen Trick seinen Scanner so manipulieren, dass die Pakete als zugestellt registriert wurden. Auf den Scannern sind sämtliche Sendungen von der Aufgabe durch den Absender bis zur Zustellung beim Empfänger erfasst.
Der Fall Benzino K. ist nicht der erste, in dem erst die Ermittlungen der Polizei und die anschließenden Gerichtsverhandlungen zutage fördern, wie einfach die Sicherheitssysteme der Paketdienste zu überlisten sind. „Alibiscan“ nennt sich die Masche, die aus verständlichen Gründen im Prozess nicht näher erläutert wurde. Und bis das Verschwinden der Sendungen entdeckt wird, vergehen offenbar Monate.
Nicht näher erläutert wurde am Mittwoch auch die Frage, ob der 59-Jährige womöglich nur ein Handlanger war. Die Staatsanwaltschaft schließt nicht aus, dass bei solchen Fällen Banden vom Ausland aus agieren.
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