Berlin. Um „ärgerliche Erscheinungen“ des Leihfahrrädermarktes zu verfolgen, soll der Außendienst des Ordnungsamtes in Tempelhof-Schöneberg mit zwei neuen Mitarbeitern verstärkt werden. Diese „Fahrradstreifen“ sollen sich künftig um Schrotträder, Vandalismus oder umgestürzte Räder kümmern. Nach Auskunft des Bezirksamtes werden bereits heute alle nicht ordnungsgemäß abgestellten Räder den Anbietern gemeldet und in der Regel zeitnah abgeräumt.
Christiane Heiß (Grüne), in Tempelhof-Schöneberg als Stadträtin auch für das Ordnungsamt sowie fürs Straßen- und Grünflächenamt zuständig, teilt auf eine große Anfrage der AfD („Ideologie vor Rechtsstaatlichkeit in Tempelhof-Schöneberg?“) aber auch mit, dass nicht jedes Leihfahrrad im öffentlichen Straßenland eine unerlaubte Sondernutzung sei.
Nach dem Kriterienkatalog der Senatsverkehrsverwaltung dürften bis zu vier Leihräder je Anbieter gebündelt an einem Standort abgestellt werden. Das sei noch ein verkehrsüblicher Gemeingebrauch. In Berlin gibt es neben den acht Leihradanbietern auch Emmy und Coup, die nach Auskunft des Bezirksamtes rund 1500 E-Roller anbieten. Die Senatsverwaltung beobachte den Markt für zweirädrige Leihfahrzeuge laufend. Eine Verschärfung der „4-Fahrräder-Regel“ wird nach Angaben der Stadträtin momentan nicht als nötig angesehen.
Stationen gelten immer als Sondernutzung
Erst bei fünf oder mehr Rädern der stationslosen Fahrradverleihsysteme eines Anbieters an einem Standort liege eine „erlaubnispflichtige Sondernutzung“ vor. Anders verhalte es sich bei Stationen mit Leihfahrrädern, die immer als Sondernutzung öffentlichen Straßenraums gelte, unabhängig davon, wie viele Räder dort stünden. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg habe sieben solcher Stationen genehmigt, weitere würden gerade geprüft.
Aus Sicht des Bezirksamtes geht es vor allem darum, die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in der wachsenden Stadt Berlin zu steigern und „dabei eine gerechte Nutzung des öffentlichen Raums zu gewährleisten“, so Stadträtin Heiß. Die Konkurrenz der unterschiedlichen Nutzerarten untereinander betreffe nicht nur die Straßen und den fließenden Verkehr, sondern auch die Gehwege und den parkenden Verkehr.
„Die öffentliche Fläche in der Stadt ist kostbar und derzeit einseitig zugunsten des motorisierten Verkehrs, sowohl des fließenden wie auch des parkenden, verteilt“, sagte Heiß. Für Leih-Pkw sei schon eine neue Regelung mit dem Carsharing-Gesetz geschaffen worden, und auch für die zweirädrigen Leihfahrzeuge würden die Kommunen sicherlich noch entsprechende Regelungen schaffen.
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