13.000 Verfahren offen

Berlins Verwaltungsgericht ächzt unter Asylklagen

ARCHIV - 04.04.2016, Niedersachsen, Friedland: Syrische Flüchtlinge kommen in das Grenzdurchgangslager Friedland im Landkreis Göttingen (Niedersachsen). (zu "Migration lässt Einwohnerzahl in Deutschland um 500 000 steigen" vom 13.03.2018) Foto: Swen Pförtner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 04.04.2016, Niedersachsen, Friedland: Syrische Flüchtlinge kommen in das Grenzdurchgangslager Friedland im Landkreis Göttingen (Niedersachsen). (zu "Migration lässt Einwohnerzahl in Deutschland um 500 000 steigen" vom 13.03.2018) Foto: Swen Pförtner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: Swen Pförtner / dpa

Das Berliner Verwaltungsgericht ächzt weiter unter der hohen Zahl an Asylklagen. Die Abarbeitung der Fälle wird noch Jahre dauern.

Berlin. Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide werden die Berliner Justiz nach Ansicht eines Verwaltungsrichters noch über Jahre prägen. Derzeit seien etwa 13.000 offene Asylverfahren am Berliner Verwaltungsgericht anhängig, sagte Richter David Rabenschlag am Donnerstag bei einer Diskussionsrunde des Mediendienstes Integration. Das seien fast zwei Drittel aller offenen Verfahren.

Viele Menschen, die vor Gericht ziehen, kommen aus Afghanistan, dem Irak oder Syrien. Im vergangenen Jahr seien insgesamt 14 000 Klagen zu Asylbescheiden eingegangen. Erledigt worden seien in der Zeit lediglich etwa 8600 Verfahren, wie Rabenschlag sagte. Er ist auch stellvertretender Asylrechtsbeauftragter seines Gerichts.

Auch der Familiennachzug von Flüchtlingen beschäftigt die Berliner Richter

Neben Asylklagen landen bei dem Berliner Gericht zum Beispiel auch Visaklagen. „Da ist das Verwaltungsgericht Berlin das in Deutschland alleine zuständige, da wir das Auswärtige Amt kontrollieren“, sagte Rabenschlag. Deswegen würden auch Visaklagen im Zusammenhang mit dem Familiennachzug für Flüchtlinge bei ihnen landen.

Die Verfahrensdauer wird sich nach seiner Einschätzung jeweils verlängern, die Prüfung müsse sorgfältig bleiben. „Es droht aber kein Gerichtskollaps“, sagte Rabenschlag. Es sei ein gängiger Mythos, dass gegen Asylbescheide geklagt werde, weil sie so schlecht seien. Das könne er so nicht bestätigen, denn es sei aus Sicht eines abgelehnten Antragstellers fast immer von Interesse, dagegen zu klagen.

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( dpa )