Berlin. Die FDP fordert Ausnahmegenehmigungen beim Parken für Hebammen und ambulante Krankenpflegekräfte. Die Fraktion hat einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, mit dem der Senat aufgefordert werden soll, eine verbindliche Regelung für Ausnahmegenehmigungen zu schaffen. Die Liberalen möchten, dass Hebammen und Krankenpflegekräfte bis zu zweieinhalb Stunden kostenlos ihr Auto in Parkzonen abstellen dürfen. Zudem soll ihnen erlaubt werden, „in besonderen Ausnahmefällen“ im eingeschränkten Halteverbot mit einer Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe zu parken. Sie sollen aber einen Nachweis über die Berufsausübung mit sich führen und dem Ordnungsamt bei Bedarf vorlegen können.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass Hebammen und ambulante Pflegekräfte sehr oft unter erheblichem Zeitdruck stünden. Dieser wirke sich auf Quantität und Qualität der Versorgung von Schwangeren und Patienten aus. Da zähle jede Minute, und die Suche nach einem Parkplatz sei kontraproduktiv. „Im Durchschnitt verbringen Berliner 62 Stunden pro Jahr mit der Parkplatzsuche. Davor sind Hebammen und ambulante Pflegekräfte natürlich auch nicht gefeit“, sagte Florian Kluckert, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Abgeordneten. „Der Senat muss gewährleisten, dass die Parkplatzsuche nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird“, so Kluckert.
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