Berlin. Nach dem Vorfall vom Sonntag in der S-Bahn, bei dem ein Paar erst öffentlich Oralverkehr hatte und dann gewalttätig wurde, äußert sich die S-Bahn Berlin - und erklärt, wie andere Fahrgäste sich in so einem Fall verhalten können. "Wer so etwas beobachtet, sollte den Hilferuf betätigen", sagt eine Sprecherin der Deutschen Bahn. "Beim Drücken des Knopfes wird eine Verbindung mit der Sicherheitszentrale hergestellt. Dieser sollte man schildern, was los ist."
Die Zentrale verständige dann gegebenenfalls sofort den Zugführer und schicke Hilfe. Das kann etwa DB-Sicherheitspersonal sein oder die Polizei. "In jedem Fall wird einem dann geholfen", so die Bahnsprecherin.
Im Fall einer akut eskalierenden Auseinandersetzung kann es zudem sinnvoll sein, andere Fahrgäste anzusprechen, also etwa zu sagen: "Sie in der grünen Jacke, bitte helfen Sie mir!" oder "Bitte kommen Sie mal dazu!" "Das stellt Öffentlichkeit her", erklärt die Bahnsprecherin.
18-Jährige wurde von Mann geschlagen
Am Sonntag gegen 11.30 Uhr war es zwischen den Bahnhöfen Jannowitzbrücke und Ostbahnhof zu dem Vorfall gekommen. Nach Angaben der Bundespolizei befriedigte eine 36-Jährige einen 38-Jährigen in einem Zug der Linie S5 oral - vor den Augen anderer Fahrgäste, darunter auch Kinder.
Während viele andere Fahrgäste teilnahmslos blieben, griff eine 18-Jährige ein und forderte das Paar zum Aufhören auf. Es entwickelte sich ein Streit, schließlich schlug die 36-Jährige der jungen Frau ins Gesicht. Dann griff die 36-Jährige auch den 19 Jahre alten Begleiter der 18-Jährigen an. Als auch der 38-Jährige auf den jungen Mann losging, hielten Zeugen den Angreifer fest. Ein weiterer S-Bahnnutzer zog die Notbremse.
Hämatome am Arm und Kratzwunden
Die beiden Tatverdächtigen flüchteten zunächst vom Bahnsteig. Anhand von Personenbeschreibungen und Videoaufzeichnungen nahmen Bundespolizisten die 36-jährige Frau noch im Bahnhofsgebäude fest. Ihr Begleiter stellte sich kurz darauf bei der Bundespolizei.
Die beiden Opfer des Paares erlitten Hämatome am Arm sowie mehrere Kratzwunden am Körper und im Gesicht. Gegen das Paar leiteten die Einsatzkräfte Ermittlungsverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, Körperverletzung und Beleidigung ein. Nachdem beide Tatverdächtigen eine freiwillige Atemalkoholmessung verweigerten, ordnete ein Staatsanwalt eine ärztlich durchgeführte Blutentnahme an. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen kam das Paar wieder auf freien Fuß.
Wer öffentlich sexuell Handlungen vornimmt, kann laut Paragraf 183a im Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.
Um diesen Fall geht es auch in der Rubrik "Nahverkehr" im Berlin-Podcast "Molle und Korn":
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Prügel und Notbremsung nach Oralsex in Berliner S-Bahn