Berlin . Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg lag ein Antrag der AfD auf “Entzug der gewerberechtlichen Erlaubnis“ für den Club vor.

Die Berliner AfD wollte offenbar den Technoclub Berghain verbieten lassen. Auf dem Onlineauftritt des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg ist ein entsprechender Antrag der Partei nachzulesen. Der Linkspartei-Bezirksverordnete Maximilian Schirmer verbreitete das Schreiben am frühen Mittwochabend bei Twitter.

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In dem Schreiben "Drucksache: DS/0738/V" mit dem Betreff "Derzeitigen Betreibern des Berghain gewerberechtliche Erlaubnis entziehen" fordert Unterzeichnerin Sibylle Schmidt (parteilos, für die AfD): "Derzeitigen Betreibern sollte nach Prüfung des genauen Sachverhalts möglicherweise eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zuerkannt werden."

Den Betreibern sollten dem Antrag zufolge Öffnungszeiten von 22 bis 6 Uhr auferlegt werden, "um einen drogenfreien Besuch unter Berücksichtigung eines natürlichen Biorhythmus' zu ermöglichen". "Sexuelle Handlungen sind durch entsprechende Beleuchtung und Personal zu unterbinden", heißt es weiter.

Am Donnerstag distanzierte sich die AfD von dem Antrag. Der Antrag sei nicht abgesprochen gewesen. Er entspreche "weder der Linie der AfD Friedrichshain-Kreuzberg, noch der der Berliner AfD", sagte ein Sprecher der Partei dem RBB. Sie zog den Antrag schließlich zurück.

Schmidt ist in der Clubszene keine Unbekannte. In den 80ern betrieb sie den Szene-Club "Blockschock" in Kreuzberg. Mitte der 90er gründete sie dann die "Tanzschule Schmidt" in Mitte.

Antrag empfiehlt "Nachhilfe in Ablauforganisation und Musikprogramm"

Zur Begründung des Antrags steht in dem Schreiben: "Eine Gaststätte hat ihre Kunden ordentlich zu bedienen und auf ihre Sicherheit zu achten. Ein Musikclub hat durch Eintrittsgelder und dem sauberen und ordentlichen Verkauf von Getränken die Genehmigung, ein ansprechendes Programm zu finanzieren. Dies ist im Berghain durchaus möglich, wenn Zahlungswillige nicht durch unintelligente, unansehnliche Wichtigtuer selektiert würden."

"Durch ein vermeintliches Underdog Image, indem sich über durchdachte Gesetze hinweggesetzt wird, erlaubt sich der Club einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern. Es ist Aufgabe von Betreibern, sich beispielsweise in Manchester, London, Rio oder auf Sardinien in berühmten, funktionierenden Clubs Nachhilfe in Ablauforganisation und Musikprogramm zu holen. Es ist Aufgabe des Bezirksamts, unerfahrene Gäste und Berlin Besucher vor unverantwortlichen und gefährdenden Betrieben zu schützen."

Update: Die AfD hat den Antrag inzwischen zurückgezogen.

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