Flughafen Tegel

FDP-Gutachten: Tegel-Volksentscheid ist rechtsverbindlich

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Andreas Abel
Laut einem Gutachten der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus muss sich der Senat an das Ergebnis des Tegel-Volksentscheids halten (Archiv)

Laut einem Gutachten der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus muss sich der Senat an das Ergebnis des Tegel-Volksentscheids halten (Archiv)

Foto: dpa Picture-Alliance / Jens Kalaene / picture alliance / Jens Kalaene/

Rechtswissenschaftler kommt zu dem Schluss, der Senat müsse alles unternehmen, was möglich ist, um den Stadtflughafen offen zu halten.

Berlin. Der Volksentscheid vom 24. September 2017 zur Offenhaltung des Flughafens Tegel ist für den Senat verbindlich. Zu diesem Ergebnis kommt der Rechtswissenschaftler Jan Ziekow, Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer. Folglich sei der Senat verpflichtet, „alles zur Verwirklichung des Volkswillens Erforderliche“ zu unternehmen. Er dürfe sich nicht, wie bisher, darauf beschränken, „ergebnisoffen“ zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Weiterbetrieb von Tegel parallel zum Großflughafen BER möglich wäre.

Ziekow erarbeitete seine Expertise im Auftrag der Expertenkommission, die FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja zur Tegel-Frage zusammengestellt hatte. Die Liberalen fordern, Tegel offen zu halten. Das Gutachten wurde am Donnerstag vorgestellt.

Darin macht der Rechtswissenschaftler auch klar, dass es sich bei dem Volksentscheid um eine Entscheidung der Wahlberechtigten handele, nicht etwa um eine bloße Volksbefragung. Durch Volksbegehren und Volksentscheid solle juristisch eine „Waffengleichheit“ zwischen dem Volk als Souverän und dem Parlament hergestellt werden. Dem Volk werde ermöglicht, Verbindlichkeit in einer Sachfrage herzustellen, wenn es eine politische Entscheidung ablehnt.

Senat hält Volksentscheid nicht für verbindlich

Bei der rechtlichen Verbindlichkeit gehe es nicht um ein Ergebnis, dieser Fall trete nur ein, wenn ein Gesetz durch Volksentscheid beschlossen wird. Allerdings sieht der Gutachter eine „Handlungsverbindlichkeit“ für den Senat. Das bedeutet: Die Regierung sei verpflichtet, alles zu unternehmen, damit der Volkswille, Tegel offen zu halten, durchgesetzt wird.

Die Regierungskoalition argumentiert hingegen bislang, der Tegel-Volksentscheid sei nicht verbindlich, weil kein Gesetz zur Abstimmung gestanden habe. „So einfach kann man es sich nicht machen“, sagte indes Ziekow. Ein Gesetzentwurf sei der Initiative „Berlin braucht Tegel“ gar nicht möglich gewesen, konterte er. Nach der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte seien konkrete luftverkehrsrechtliche Entscheidungen mit vielen Abwägungen zu komplex, als dass sie durch einen Volksentscheid getroffen werden könnten.

Gutachter: Tegel könnte trotz BER offen bleiben

Zweites wesentliches Ergebnis des Gutachtens: Der Senat könne sich nicht darauf berufen, dass ein Weiterbetrieb von Tegel aus rechtlichen oder finanziellen Gründen von vornherein unmöglich wäre. Ein Offenhalten Tegels gefährde nicht die Genehmigung für den BER, betonte Ziekow, auch sei es möglich, den Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tegel zu widerrufen.

Ebenso sei die in der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg getroffene Festlegung auf ein Single-Airport-Konzept kein Hinderungsgrund. Die beiden Bundesländer könnten einvernehmlich umplanen. Sollte Brandenburg dazu nicht bereit sein, könne Berlin eine neue Planung verlangen und sogar einklagen. Denn die „Geschäftsgrundlage“ habe sich entscheidend geändert – erstens durch das Ergebnis des Volksentscheids, zweitens wegen der überholten Prognosen zur Fluggastentwicklung.

„Alle fachlichen und rechtlichen Gründe sprechen dafür, Tegel weiterzubetreiben“, sagte Wolfgang Clement, ehemaliger Bundeswirtschaftsminister und Mitglied der FDP-Expertenkommission. So, wie der Berliner Senat das Ergebnis des Volksentscheids behandele, halte er sich nicht an die Verfassung. Sebastian Czaja kündigte eine Klage vor dem Verfassungsgericht an, wenn der Senat sein Vorgehen nicht ändere.

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