Berlin. Über WhatsApp wird ein vermeintlicher Auszug aus dem Polizeirecht verschickt. Demnach dürften Beamte “Schellen“ verteilen - ein Fake.
Die Seite sieht vergleichsweise echt aus und der Inhalt liest sich ziemlich spektakulär. "Polizeibeamte dürfen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Anstandsschelle verteilen, wenn und soweit das erforderlich ist."
Ein Foto mit einem vermeintlichen Auszug aus dem "Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (SOG) wird derzeit vermehrt über WhatsApp verschickt und in den sozialen Netzwerken geteilt. Die Regelung würde zwar manch einer angesichts des oft mangelnden Respekts gegenüber den Ordnungshütern begrüßen, doch bei der Seite handelt es sich schlicht um eine Fälschung.
Einen § 18, Absatz 5 mit dem entsprechenden Inhalt gibt es im Berliner Polizeirecht nicht. Wer weiterliest, dürfte spätestens beim Unterpunkt "Handlungsanweisung" stutzig werden. "Die Anstandsschelle darf nur von Polizeibeamten (mindestens nach abgeschlossener Laufbahnprüfung) mit vorheriger Einweisung verteilt werden", heißt es dort.
In Berlin würde das SOG aber ohnehin nicht gelten, denn das entsprechende Gesetz nennt sich hier "Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" und wird amtlich mit ASOG Bln abgekürzt.
BM