Verwaltungsgericht

Asylklagen beschäftigen die Berliner Gerichte noch Jahre

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Hans H. Nibbrig
In Berlin sind noch viele Asylklagen aus früheren Jahren anhängig (Archiv)

In Berlin sind noch viele Asylklagen aus früheren Jahren anhängig (Archiv)

Foto: Volker Hartmann / dpa

Berlin schiebt massig Asylverfahren vor sich her, mahnt Gerichtspräsident Joachim Buchheister. Sogar Fälle von 2012 sind noch offen.

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg werden nach Einschätzung des Gerichtspräsidenten Joachim Buchheister noch Jahre für die Bewältigung der massiv gestiegenen Asylverfahren brauchen. Die Zahl dieser neu eingegangenen Klagen habe sich im Vorjahr gegenüber 2016 mehr als vervierfacht, teilte Buchheister am Freitag mit. Die hohe Zahl an Asylklagen bei den Verwaltungsgerichten habe nun „mit erheblicher Wucht“ auch die zweite In­stanz erreicht. Beim OVG gingen demnach knapp 470 Asylklagen ein. 2016 waren es noch 114.

Derzeit gebe es noch 15 Verfahren, die im Jahr 2012 eingereicht wurden. „Man kann nicht vom grünen Tisch entscheiden“, so Buchheister. Betroffene müssten angehört werden, jeder Einzelfall sei sorgfältig zu prüfen. Der Gerichtspräsident sprach sich für eine Änderung der Prozessordnung aus. Die Vielzahl unterschiedlicher Einzelentscheidungen sei nicht effektiv. Gerichte könnten sich zu wenig auf Grundsatzurteile stützen. Berlin habe eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet.

Berliner Verwaltungsgerichte werden verstärkt

In Berlin habe die Politik die Rufe nach mehr Richtern gehört, lobte Buchheister. Zwar seien auch in Brandenburg neue Verwaltungsrichter eingestellt worden, aber nicht in dem Maße wie nötig. In Berlin sollen beim Verwaltungsgericht in diesem Jahr bis zu sechs neue Kammern, beim OVG bis zu vier neue Senate eingerichtet werden. An den Verwaltungsgerichten in Potsdam sollen laut Buchheister zwei, in Cottbus und Frankfurt (Oder) jeweils eine neue Kammer die Arbeit aufnehmen.

Insgesamt gingen 3164 Verfahren neu beim OVG ein. Erledigt werden konnten 2733 Fälle. Der am Freitag veröffentlichte Geschäftsbericht des OVG enthält auch einen Rückblick auf wichtige Entscheidungen in 2017 sowie einen Ausblick auf anstehende Verfahren in diesem Jahr. Viele Verfahren betrafen 2017 Klagen gegen den im Bau befindlichen Großflughafen BER. Dabei ging es vor allem um Lärmschutzbestimmungen. In anderen Verfahren ging es neben Asylklagen vornehmlich um Baurecht, Sonntagsöffnungen der Geschäfte und Streitigkeiten im Bereich Schulen und Kitas. Zu den skurrilen Fällen gehörte die Entscheidung der Oberrichter, wonach Büffelmozzarella und Nordseekrabben bei Flugreisen nur in begrenzter Menge im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.

In diesem Jahr stehen mehrere richtungweisende Verfahren wiederum zum BER sowie zu den Themen Schadstoffbelastung, Tempo 30, Kennzeichnungspflicht von Polizisten und Zweckentfremdung von Wohnungen an.