Der Entwurf sieht eine Mitwirkung und ein Klagerecht für Tierschützer vor.
Die Senatsjustizverwaltung bereitet ein neues Gesetz vor, das anerkannten Tierschutzorganisationen Mitwirkungs- und Klagerechte einräumt und damit in Berlin einen erheblich weitreichenderen Tierschutz vorsieht als bisher. Der Referentenentwurf für das Gesetz liegt seit Anfang dieses Monats den beteiligten Senatsverwaltungen und den Veterinärämtern der Bezirke vor, sie sollen bis Mitte April dazu Stellung nehmen.
Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün ist die Schaffung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen vorgesehen. Das soll mit dem Gesetzesentwurf umgesetzt werden. Den Organisationen soll in Berlin ermöglicht werden, an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken und gegen Maßnahmen der Behörden vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, wenn sie das Tierschutzrecht missachtet sehen. Dazu müssen diese Organisationen nicht in eigenen Rechten verletzt sein. „Tiere können naturgemäß nicht selbst Klage erheben“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Nun sollen Tierschutzorganisationen gewissermaßen als Stellvertreter gegen möglicherweise rechtswidriges Handeln der Berliner Verwaltung vorgehen können.
Klagen sollen aufschiebende Wirkung haben
Die Mitwirkungsrechte für die Tierschutzorganisationen sehen auch vor, dass ihnen bei der Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie vor Erteilung von Genehmigungen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Das gilt zum Beispiel für medizinische Tierversuche aber auch für Genehmigungen, Tiere für Versuchszwecke zu züchten. Zu der dreiwöchigen Frist zur Stellungnahme kommt ein Akteneinsichtsrecht. Klagt eine Tierschutzorganisation gegen einen Verwaltungsakt, soll dies aufschiebende Wirkung für das Vorhaben haben. Das könnte lange Verzögerungen bei Genehmigungen nach sich ziehen.
Wer als anerkannte Tierschutzorganisation gilt, muss noch festgelegt werden. Anträge, so der Gesetzentwurf, prüft die für das Veterinärwesen zuständige Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Berücksichtigt werden sollen nur Organisationen, die mindestens seit fünf Jahren im Tierschutz tätig sind.