Es bleibt bei der Genehmigungspflicht für alle, die ihre Wohnungen gegen Entgelt an Touristen vermieten wollen, während sie selbst verreist sind. Zusätzlich wird eine Registrierungspflicht eingeführt. Es entfällt die zuvor diskutierte Regelung, dass die Gästeunterbringung in der Hauptwohnung nur an bis zu 60 Tagen im Jahr erlaubt sein soll. Bei den Zweitwohnungen wird die Möglichkeit, diese als Ferienwohnungen zu vermieten, jedoch auf 90 Tage eingeschränkt. Auch der Abriss von Wohnungen wird erschwert. Nur wenn neuer Wohnraum mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen wird, wird dieser als Ersatzwohnraum anerkannt. Das sind die wesentlichen Neuerungen beim 2014 eingeführten Zweckentfremdungsverbotsgesetz, die der Stadtentwicklungsausschuss am Montag beschlossen hat.
„Ich freue mich, dass das Gesetz jetzt auf den Weg kommt, am 22. März im Plenum angestimmt wird und dann am 1. Mai dieses Jahres in Kraft tritt“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Berlin sei auf den Erhalt von Mietwohnungen angewiesen, Zweckentfremdung müsse deshalb geahndet werden.
Deutlich erhöht wurde in der jetzt abgestimmten zweiten Fassung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes deshalb auch die Höhe des Bußgeldes. Wer gegen die im Gesetz enthaltenen Regelungen verstößt, dem drohen künftig bis zu 500.000 Euro Bußgeld. Vorher lag die Höchstgrenze bei 100.000 Euro. „Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnungen sind oft so profitabel, dass die bisher verhängten Geldstrafen einfach hingenommen werden“, begründeten die Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen Iris Spranger (SPD-Fraktion), Katalin Gennburg (Linke) und Katrin Schmidberger (Grüne) ihren gemeinsamen Änderungsantrag, der nun abgestimmt wurde. Zudem werden die genehmigungsfreien Leerstandsfristen von sechs auf drei Monate verkürzt.
Um Verstöße gegen das Gesetz bei wiederholter Missachtung künftig schlagkräftiger ahnden zu können, wird ein sogenanntes Treuhänder-Modell eingeführt: Wird der Aufforderung zur Beseitigung einer Zweckentfremdung nicht nachgekommen und helfen andere Sanktionen nicht, dann soll als letztes Mittel ein Treuhänder für die Wohnungen oder Gebäude eingesetzt werden. „Es stimmt, die Veränderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ist keine Wohnungsbauförderrichtlinie“, entgegnete Bausenatorin Lompscher (Linke) der Kritik aus Reihen der Opposition. Doch darum sei es schließlich auch nicht gegangen, sondern darum, den Bestand an Mietwohnungen in der Stadt zu schützen.
Verdrängung von Altmietern wird weniger attraktiv