Vor Gericht

Lufthansa klagt gegen Entgelte am Flughafen Tegel

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Sven Eichstädt
Eine Lufthansa-Maschine beim Start in Tegel

Eine Lufthansa-Maschine beim Start in Tegel

Foto: Britta Pedersen / dpa

Das Bundesverwaltungsgericht muss darüber entscheiden, ob die Gebühren in Tegel zu hoch sind.

Die Gebühren am Berliner Flughafen Tegel werden an diesem Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Die Deutsche Lufthansa hat das Land Berlin verklagt, weil es die Entgeltordnung, die seit Januar 2015 am Flughafen gilt, genehmigt hat. Zu der Verhandlung vor dem Dritten Senat des Bundesverwaltungsgerichts kommt es nun, weil die Lufthansa Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von Juni 2016 (Az. 6 A 3.15) eingelegt hat. Damals hatte der Sechste Senat des Oberverwaltungsgerichts die Klage des größten europäischen Luftfahrtunternehmens als unzulässig verworfen. Allerdings hatten die Berliner Richter in ihr Urteil gleich die Möglichkeit der Revision zur obersten Instanz der Verwaltungsgerichte in Leipzig hineingeschrieben.

Mit der Entgeltordnung werden die Kosten für die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen geregelt, die Fluggesellschaften zu zahlen haben. Dazu zählen die Beleuchtung des Flughafens, das Starten, Landen und Abstellen von Flugzeugen sowie das Abfertigen von Passagieren und Fracht. Diese Entgelte, die seit dem Jahresbeginn 2015 in Tegel zu entrichten sind, empfindet die Lufthansa nun als zu hoch.

Lufthansa: Senat hätte Gebührenordnung nicht genehmigen dürfen

Das als Aktiengesellschaft organisierte Unternehmen stützt seine Klage auf eine Regelung im Luftverkehrsgesetz. Dieser Paragraf regelt das Prozedere, wenn Flughäfen Entgeltordnungen erstellen oder verändern. Dazu zählt unter anderem, dass die Flughäfen ihre Entgeltordnung von einer Luftfahrtbehörde genehmigen lassen müssen. Im Fall von Tegel ist dies die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Deshalb richtet sich die Klage von Lufthansa auch gegen diese Behörde, weil das Unternehmen der Auffassung ist, die Senatsverwaltung hätte die Entgeltordnung nicht genehmigen dürfen: Und zwar deshalb, weil die Gebühren in Tegel nach Einschätzung der Lufthansa zu hoch sind und weil die Vorgaben der Regelung des Luftverkehrsgesetzes nicht eingehalten worden sein sollen, die das Verfahren für das Erstellen der Entgeltordnung bestimmen.

Da der Sechste Senat hier einen Fall sah, der eine grundsätzliche Bedeutung habe, ließ er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu, die die Lufthansa auch wahrnahm.