Berlin. Am Freitag bekommen 340.000 Schüler in Berlin ihre Halbjahreszeugnisse und starten dann in die Winterferien. Für Kinder der sechsten Klassen haben die Zeugnisse eine besondere Bedeutung, denn sie erhalten damit auch eine Empfehlung für die weiterführende Schule. Die Familien können die freien Tage nutzen, um noch einmal genau zu überlegen, welche Schule die richtige ist, denn nach den Ferien beginnt der Anmeldezeitraum. Hier noch mal alle wichtigen Fakten, die Eltern dazu kennen sollten.
Was besagt die Förderprognose?
Mit dem Halbjahreszeugnis der sechsten Klasse erhalten alle Grundschüler eine Förderprognose. Neben dem Notendurchschnitt steht darauf eine Empfehlung, welche weiterführende Schulart für das Kind am besten geeignet ist. Die Eltern und Schüler sind bei der Schulwahl aber nicht daran gebunden. Entscheidend ist in Berlin der Elternwille, das heißt, unabhängig vom Notendurchschnitt können sie ihr Kind am Gymnasium oder an einer Sekundarschule anmelden. Neu ist, dass Eltern, deren Kinder eine Durchschnittsnote von 3,0 oder höher haben, verpflichtet sind, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, wenn sie das Kind am Gymnasium anmelden wollen. Das Gespräch muss an einem Gymnasium stattfinden.
Welche Schularten stehen zur Wahl?
Als weiterführende Schulen kommen Sekundarschulen oder Gymnasien infrage. An beiden Schulformen ist es möglich, mit dem Abitur abzuschließen. An den Sekundarschulen haben die Schüler dafür ein Jahr länger Zeit als an den Gymnasien. Sekundarschulen, die keine eigene gymnasiale Oberstufe haben, kooperieren mit Oberstufenzentren. An den Gymnasien gibt es ein Probejahr. Schüler, die das Probejahr nicht schaffen, wechseln dann in die achte Klasse einer Sekundarschule.
Wie melden Eltern ihre Kinder an?
Die Anmeldefrist beginnt nach den Ferien am 13. Februar und läuft bis zum 21. Februar. In dieser Zeit melden die Eltern die Schüler der sechsten Klassen im Sekretariat der Erstwunschschule an. Auf dem Anmeldeformular können sie auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Bei der Anmeldung muss auch die Förderprognose im Original abgegeben werden. Die Schule, an der die Schüler angemeldet werden, kann auch in einem anderen Bezirk als der Wohnort liegen. Der Anmeldebogen gilt nur für öffentliche Schulen. Für die Anmeldung an einer Privatschule wird dieser nicht benötigt. Die freien Schulen haben in der Regel ihre eigenen Formulare. Wer sein Kind parallel an einer Privatschule anmelden möchte, sollte drauf achten, dass er die Förderprognose dort nur als Kopie abgibt.
Wann werden Kinder angemeldet, die nach der vierten Klasse an ein Gymnasium wechseln?
Der Anmeldezeitraum für Kinder, die schon nach der vierten Klasse an eine Oberschule wechseln wollen, ist etwas später vom 27. Februar bis 6. März. Für bestimmte Angebote müssen die Kinder Aufnahmetests ablegen. Für Musikgymnasien und das Französische Gymnasium endet die Anmeldefrist am 16. Februar.
Welche Auswahlkriterien haben die Schulen?
Wenn Schulen mehr Bewerber als Plätze haben, können sie mindestens 60 Prozent der Schüler nach selbst festgelegten Kriterien aussuchen. Die Auswahlkriterien können die Durchschnittsnote, besondere Kompetenzen, eine Notensumme bestimmter Fächer, die dem Profil der Schule entsprechen, oder ein Test sein. In das Auswahlverfahren kommen bei stark nachgefragten Schulen nur Bewerber, die die Schule auch als Erstwunsch angegeben haben. 30 Prozent der Plätze werden verlost.
Wann werden Kinder bevorzugt aufgenommen?
Geschwisterkinder werden bevorzugt berücksichtigt. Vorrangig werden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen. Bis zu zehn Prozent der Plätze werden für besondere Härtefälle vorgehalten. Eine Sonderregelung gibt es für Kinder, die Französisch in der Grundschule als erste Fremdsprache gewählt haben und die nur an der gewünschten Schule im Bezirk die Möglichkeit haben, die Sprache so fortzuführen.
Was passiert, wenn das Kind keinen Platz an der Wunschschule bekommt?
Bis Ende Mai erhalten die Eltern den Bescheid darüber, ob ihr Kind an der Schule aufgenommen werden kann. Falls es an der Erstwunschschule keinen Platz bekommt, wird es je nach vorhandenen Plätzen an der Zweitwunschschule oder Drittwunschschule aufgenommen. Sollte es an keiner dieser drei Schulen einen Platz geben, dann schlägt das Schulamt eine andere Schule der gewünschten Schulart vor. Eltern haben die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
An wen können sich Eltern oder Schüler bei Fragen zum Halbjahreszeugnis wenden?
Die Sorgentelefone der Senatsbildungsverwaltung sind am 2. Februar von 10 bis 13 Uhr geschaltet. Fragen zu Grundschulzeugnissen werden unter Tel. 902 27 58 37 beantwortet, ein Experte für Sekundarschulen ist unter 902 27 58 65 zu erreichen, für Gymnasien 902 27 62 29, für berufliche Schulen 902 27 62 29.
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