Berlin. Darf ich Bilder meines Kindes auf Facebook einstellen? Juristen würden mit ihrer typischen Antwort reagieren: Es kommt darauf an. Der 41-jährige Ramsi A., so wurde am Montag in einem Prozess vor einem Moabiter Strafrichter entschieden, durfte es nicht.
Der gelernte Lackierer hatte im Mai 2017 auf seiner Facebook-Seite Fotos seiner im März 2013 geborenen Tochter hochgeladen. Harmlose Kinderbilder. Die Crux: Er besaß dafür von seiner Ex-Lebensgefährtin und Mutter des Kindes keine Erlaubnis. Laut Anklage sind das Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz. Die fotografierte Person hätte ihre Einwilligung geben müssen. Da es sich um ein Kind handelt, war die Mutter dafür zuständig. Sie hat das alleinige Erziehungsrecht. Doch das einstige Paar ist heftig zerstritten. Und die Mutter hatte die Sache schließlich angezeigt.
Ramsi A. ist darüber auch vor Gericht noch fassungslos. Er habe nicht gewusst, dass er die Fotos nicht einstellen durfte, beteuert er. Sein Verteidiger erklärt, dass auch er nach 21 Berufsjahren davon nichts gewusst habe, und erwähnt mehrfach den juristischen Begriff „Verbotsirrtum“.
Wichtiger für den Richter ist jedoch das Verhältnis zwischen den Lebensgefährten. Die Frau hat in den vergangenen Jahren gegen Ramsi A. etwa 50 mal Anzeige erstattet. „Strafverfahren jeglicher Art“, sagt er vor Gericht. „Von versuchtem Totschlag bis Kindesmisshandlung.“ Sein Anwalt fügt hinzu, dass sämtliche von der Frau ausgelösten Verfahren eingestellt wurden. Sein Mandant wiederum kämpfe seit Jahren um ein Umgangsrecht und habe das vom Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg am 7. Juli vergangenen Jahres auch zugesprochen bekommen: ein begleitetes Umgangsrecht. Das heißt, bei Ausflügen mit dem Kind muss eine dritte Person, in der Regel Mitarbeiter des Jugendamtes, dabei sein. Die Frau verweigere dennoch seinem Mandanten den Kontakt zur Tochter. „Niemand kann sich vorstellen, wie ich gelitten habe und noch leide“, sagt Ramsi A.
Der Richter sieht angesichts der familiären Umstände „eine besondere Konstellation“. Das Strafverfahren wäre wohl schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Allerdings sei Ramsi A., was sein Strafregister betreffe, „kein unbeschriebenes Blatt“. Daher der Strafprozess, der aber gnädig endet: Das Verfahren wird eingestellt. Sollte Ramsi A. nochmals gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen, drohen ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.