Berlin. Die Zahl ist beklemmend: 294.164 Video- und Bilddateien - zum übergroßen Teil Kinderpornos - wurden auf der Festplatte des Computers von Karl-Heinz N. gefunden. Am Mittwoch begann gegen den 59-Jährige vor einer Moabiter Strafkammer der Prozess. Thema werden dort auch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sein, Karl-Heinz N. habe in Indien mehrfach Jungs sexuell missbraucht. Das jüngste Opfer soll fünf Jahre alt gewesen sein.
Zu Prozessbeginn gab Karl-Heinz N. aber nur den Besitz der pornografischen Dateien zu. Über den sexuellen Missbrauch will er erst am nächsten Verhandlungstag reden. Die Aussage wäre Teil eines Deals: halbwegs milde Strafe - der Staatsanwalt denkt an fünf Jahre - gegen umfassendes Geständnis. Dieser Deal kann aber nur zustande kommen, wenn das Gericht gegen Karl-Heinz N. nicht noch Sicherungsverwahrung anordnet, die nach der abgesessenen Haftstrafe beginnen würde.
Einiges indes spricht dafür, dass Karl-Heinz N. mit Sicherungsverwahrung rechnen muss. Er ist ein notorischer Pädophiler mit einer Präferenz für kleine Jungen. Ein psychiatrischer Gutachter spricht von einem „Hang“ zu derartigen Straftaten.
N. wurde bereits 1996 zu 43 Jahren Haft verurteilt – in Thailand
In Deutschland gibt es noch keine einschlägigen Vorstrafen. Seine Tatorte suchte sich N. offenkundig in anderen Regionen. 1996 wurde er in Thailand wegen sexuellen Missbrauchs zu 43 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach vier Jahren und zwei Monaten kam er durch eine Amnestie anlässlich des Thronjubiläums von Thailands König Bhumibol Adulyadej auf freien Fuß. Wie sein Weg dann weiter ging, wird der Angeklagte vor Gericht vermutlich noch erzählen.
Zu den Asien-Stationen zählte auf jeden Fall auch der Bundesstaat Madhya Pradesh in Indien. Hier soll sich Karl-Heinz N. laut Anklage „mit einer Vielzahl von männlichen Kindern und Jugendlichen“ umgeben und an ihnen auch „sexuelle Handlungen vorgenommen“ haben.
Anfang 2017 kehrte er nach Deutschland zurück. Aus gesundheitlichen Gründen, wie es heißt. Schon bei seiner Einreise am Flughafen Frankfurt (Main) wurde ihm von Beamten mitgeteilt, dass ein Strafverfahren gegen ihn laufe. Das hielt ihn aber nicht ab, auf eine Festplatte en masse Kinderpornos herunter zu laden und abzuspeichern.
Der Angeklagte will mit den Bildern nicht gegen das Gesetz verstoßen haben
Vor Gericht behauptet Karl-Heinz N. „gar nicht alle Fotos angesehen“ zu haben. Manche habe er angeblich auch gleich wieder gelöscht. Er selber habe er angeblich keine Kinderpornos an andere verschickt. „Ich habe mit den Bildern nichts gemacht, das gegen das Gesetz verstößt“, sagte er - wobei erwähnt werden muss, dass schon der Besitz von Kinderpornos strafbar ist. Das war ihm auch bewusst. Der Ingenieur hatte die Dateien geschickt verschlüsselt, so dass sie im Landeskriminalamt nur teilweise und auch nur mit erheblichem Aufwand erkennbar gemacht werden konnten.
Auffällig war, wie sehr der vom Staatsanwalt als hochintelligent beschriebene Karl-Heinz N. vor Gericht beklagte, dass er nicht schon in der Untersuchungshaftanstalt Moabit ein Therapieangebot bekommen könne. Therapiewilligkeit ist ein wichtiges Kriterium, einer Sicherungsverwahrung doch noch entkommen zu können.
Der Prozess wird fortgesetzt.