Verdrängung

Modernisierung der Wohnung: So können sich Mieter wehren

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Durch Modernisierungen steigen die Mieten in Berlin oft rasant an (Archiv)

Durch Modernisierungen steigen die Mieten in Berlin oft rasant an (Archiv)

Foto: dpa Picture-Alliance / Schoening Berlin / picture alliance / Arco Images

Durch Modernisierung steigen die Mieten rasant an und zwingen Mieter zum Auszug. Mit diesen Tipps können sich Mieter dagegen wehren.

Berliner Situation: Nach einer Untersuchung von rund 200 Fällen von Modernisierungsmaßnahmen ermittelte der Berliner Mieterverein (BMV), dass Gesamtmieten um bis zu 200 Prozent stiegen. Im Durchschnitt verzeichnete man eine 42-prozentige Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete des Mietspiegels. Die meisten Modernisierungen im untersuchten Zeitraum (2012/ 13/15/16) fanden in Pankow statt sowie in Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf. BMV-Geschäftsführer Reiner Wild sagt, Modernisierung führe unweigerlich zu Verdrängung. Wild fordert eine Reduzierung der Modernisierungsumlage von elf auf vier Prozent. Dabei dürfe die ortsübliche Vergleichsmiete zudem um nicht mehr als zehn Prozent überschritten werden.

Duldung: Ist eine Modernisierung geplant, muss der Vermieter dies drei Monate zuvor ankündigen. Für Mieter sind derlei Veränderungen oft schwer zu verkraften. Denn grundsätzlich müssen sie Modernisierungsmaßnahmen dulden. Zwar werden die erwarteten zusätzlichen Mietzahlungen nach Prüfung mitunter als Härtefall anerkannt. Die Modernisierung kann ein Mieter damit aber nicht abwenden.

Entschädigung: Ist das Leben in der Wohnung während der Arbeiten stark beeinträchtigt, kann je nach Fall die Miete gemindert werden. Bei energetischen Modernisierungen haben Mieter für die Dauer von drei Monaten allerdings kein Minderungsrecht .

Kündigen: Nach Erhalt der Modernisierungsankündigung kann der Mieter zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

Streit: Wer nicht einverstanden ist mit den an seinem Haus geplanten Bauvorhaben, wendet sich zunächst an Vermieter oder Eigentümer. Sollte es zu keiner Einigung kommen, können sich Mieter Beratung und Unterstützung holen. Ansprechpartner sind etwa der Berliner Mieterverein, Mieterschutzbund Berlin und die Verbraucherzentrale Berlin.

Das ist Modernisierung: Wenn ein Eigentümer oder Vermieter an einer Immobilie Baumaßnahmen veranlasst, durch die Wasser beziehungsweise Energie eingespart werden können oder durch die die Wohnverhältnisse im Gebäude verbessert werden, gilt dies als Modernisierungsmaßnahme. Nach welchen Bestimmungen das geschehen darf, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Das ist keine Modernisierung: Nicht eingeschlossen sind dagegen Erhaltungsmaßnahmen des Gebäudes und der dazugehörenden Flächen wie Instandhaltung und Instandsetzung.

Erhöhte Kosten: Modernisierungen trägt der Mieter mit – und die können richtig teuer werden. Bei Mietern von Wohnungen, die nicht preisgebunden sind, dürfen monatlich elf Prozent der Modernisierungskosten umgelegt werden. Das heißt etwa: Bei der Installation eines neuen Wärmedämmsystems berechnet der Vermieter die Summe der umlagefähigen Modernisierungskosten, von dieser Zahl werden elf Prozent errechnet, die alle Mieter des Hauses tragen müssen. Daraus wiederum wird der Quadratmeteranteil jedes Mieters errechnet und durch zwölf Monate geteilt. Bei einer Modernisierung kommen da leicht mehrere Dutzend Posten auf, die sich allmonatlich zu einer erheblichen Summe addieren: dem Modernisierungszuschlag.

Politik: Vor den jüngsten Bundestagswahlen haben die Bauministerin Barbara Hendricks und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) gefordert, dass der Zuschlag von elf auf acht Prozent gesenkt wird und die Miete nach Modernisierung innerhalb von acht Jahren nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen darf. Was davon die neue Regierung umsetzt, ist ungewiss.

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