Ein Anwohner aus Pankow will rechtlich gegen Nachtflüge in Tegel vorgehen

Die Kurve geht mal wieder nach oben: Bis Juli flogen 19,5 Millionen Passagiere von und nach Berlin – ein Plus von 6,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die größten Zuwächse verbuchte der Flughafen Schönefeld, aber auch der ohnehin ausgelastete Airport in Tegel legte um fast zwei Prozent zu.

Parallel steigt auch die Zahl der Flugzeuge, die innerhalb des Nachtflugverbots starten und landen. Ein Anwohner aus Pankow will das nicht länger hinnehmen. Über einen Anwalt lässt er bei der Flughafengesellschaft erfragen, wie viele Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot diese in der Vergangenheit in Tegel erteilt hat. Der Verdacht: Die Flugpläne werden so eng getaktet, dass die Betriebszeiten „planmäßig“ verletzt und eine Fluglärmbelastung der Anwohner billigend in Kauf genommen wird. Die Kanzlei will das anhand der Daten prüfen. Trägt der Verdacht, droht der Flughafengesellschaft eine Klage.

An den Flughäfen gilt ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 6 Uhr. Für die Zeit zwischen 23 Uhr und Mitternacht kann der Flughafen eine Ausnahmegenehmigung erteilen. 2016 war das bei 751 Starts beziehungsweise Landungen der Fall, und damit fast 40 Prozent mehr als 2015. Insgesamt hat sich die Zahl der Nachtflüge für den Zeitraum zwischen 23 Uhr und 6 Uhr in den letzten 15 Jahren auf knapp 10.000 nahezu verdoppelt. Erschwerend hinzu kommt, dass Regierungs-, Rettungs-, und Nachtpostflüge vom Verbot ausgenommen sind.

Lärmpegel bleibt trotz mehr Flügen konstant

Laut Messungen der Flughafengesellschaft hat sich der nächtliche Dauerschallpegel trotz der gestiegenen Zahl der Flugbewegungen um rund ein Drittel seit 2011 aber kaum verändert. Er lag 2015 bei 56,8 Dezibel, das entspricht in etwa dem Lärm einer Nähmaschine.