Wiederholt sich die Vorgeschichte um den Terroristen Anis Amri, der am 19. Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz mit einem Lkw zwölf Menschen in den Tod riss? Ein bekannter Gefährder, den die Behörden nicht hinter Gittern bringen oder abschieben konnten? Es scheint so, denn in wenigen Wochen wird Mohamed A. in Berlin aus der Haft entlassen. Im Gefängnis hat der Islamist angekündigt, dass er nach seiner Entlassung jede Gelegenheit nutzen will, um einen „Anschlag auf Ungläubige“ zu verüben.
Der Justiz sind offenbar die Hände gebunden, und der Innensenator hält sich bedeckt. „Wir werden uns in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern“, heißt es aus dem Büro des Senators An-dreas Geisel (SPD).
Die Forderungen nach einer schnellen und wirksamen Klärung des Falles werden indes lauter. „Dieser Mann darf nicht freikommen. Er muss sofort mit Ablauf seiner Haftstrafe in Abschiebe-Gewahrsam überführt werden“, sagt der CDU-Abgeordnete Burkard Dregger. A. radikalisierte sich im Gefängnis. Deshalb fordert SPD-Innenexperte Tom Schreiber: „Wir müssen darüber reden, wie wir mit verurteilten islamistischen Gefährdern umgehen. Für diese Straftäter brauchen wir Spezialgefängnisse.“
"Da wiederholt sich die Geschichte von Anis Amri"
In Bayern hat man in dieser Woche eine schärfere Gangart gegenüber Gefährdern beschlossen. Diese können bis zu drei Monate präventiv in Gewahrsam genommen werden. Bislang galt eine Höchstdauer von zwei Wochen. Spätestens nach drei Monaten muss ein Richter erneut entscheiden. Er kann die Haftdauer dann aber verlängern. Die Einführung des Begriffs „drohende Gefahr“ nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes ermöglicht das. Theoretisch kann demnach ein Gefährder ein Leben lang ohne Urteil in Haft bleiben.
Dass der wegen Raubes zu dreieinhalb Jahren verurteilte Mohamed A. in wenigen Wochen in Berlin das Gefängnis verlassen kann, scheint sicher. Lediglich mit einer Fußfessel, einem Handyverbot sowie einem strikten Verbot für die Internet- und Computernutzung will man in Berlin der von dem Mann ausgehenden Terrorgefahr begegnen. „Wir lassen jemanden auf die Straße, den wir nicht rund um die Uhr überwachen können. Das ist ein Sicherheitsrisiko und eine Gefahr. Hier muss eine politische Lösung gefunden werden. Es kann doch nicht sein, dass jemand mit Anschlägen droht und wir ihn nicht abschieben können, bloß weil er angeblich keinen Pass hat. Da wiederholt sich die Geschichte von Amri“, sagt Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei.
Eine Abschiebung des 27 Jahre alten A. ist offenbar genauso unmöglich wie im Fall Amri. Denn der Libanese besitzt angeblich keinen Pass, und sein Herkunftsland ist nicht bereit, ein Dokument auszustellen, um so eine Abschiebung nach geltendem Recht zu ermöglichen.
Inhaftierter Islamist droht mit Anschlägen nach Entlassung
Für Islamisten darf es in Berlin keine Rückzugsräume geben