Was sich bereits seit Wochen abzeichnete, ist jetzt amtlich. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) wird dem Senat vorschlagen, Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers zur neuen Generalstaatsanwältin zu ernennen. Die Grünen begrüßten die Entscheidung des Senators am Sonnabend, die CDU reagierte mit massiver Kritik. Dass der Senat die Kandidatin ernennen wird, gilt als sicher, dass es wohl noch Monate dauern wird, bis Koppers ihr Amt antreten kann, ebenfalls. Denn jetzt droht eine Klage der unterlegenen Mitbewerberin Susanne Hoffmann durch alle Instanzen.
Florian Graf, CDU-Fraktionsvorsitzender im Abgeordnetenhaus, bezeichnete die Absicht am Sonnabend als „weiteres Beispiel von Senatsfilz und falschem Amtsverständnis“. Graf warf dem Senator vor allem mangelnde Transparenz vor. Weder in der Plenarsitzung noch im Rechtsausschuss habe er seine Entscheidung dargelegt, kritisierte Graf und sprach von einer völligen Missachtung des Parlaments „in bester grüner Gutsherrenmanier“.
Ermittlungen gegen die eigene Chefin
Die CDU bemängelt nicht nur das Vorgehen des Justizsenators, in der Fraktion hält man Koppers zudem für völlig ungeeignet. Das sie nie als Staatsanwältin gearbeitet hat, ist eine Begründung, dass sie im Zusammenhang mit der jahrelangen Schadstoffbelastung von Polizeischießständen und möglichen gesundheitlichen Folgen für die Beamten in der Kritik steht, ein anderer.
In der Sache läuft seit Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, zudem gibt es Anzeigen einzelner Polizisten gegen die Vizepräsidentin, da wird derzeit noch geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht. In der Tat könnten diese Verfahren noch heikel werden. Werden sie eröffnet, müsste die Staatsanwaltschaft nach einer Ernennung der Kandidatin gegen ihre eigene oberste Anklägerin ermitteln.
Probleme könnten auch noch mögliche Fehler im Auswahlverfahren bereiten. Sowohl die Personalräte als auch die Frauenvertretung fühlten sich nicht ausreichend eingebunden. Eine entsprechende Klage wurde vom Verwaltungsgericht allerdings abgelehnt.
„Sie soll keine Ermittlungsverfahren führen, sie soll die Behörde leiten"
Benedikt Lux, der langjährige Rechtsexperte der Grünen im Abgeordnetenhaus, empfindet die harsche Kritik der CDU befremdlich und persönlich. An der fachlichen Kompetenz von Koppers könnten keine ernsthaften Zweifel bestehen, so Lux. „Sie war Vorsitzende einer Großen Strafkammer, als Vizepräsidentin des Landgerichts zuständig für die gesamte Strafgerichtsbarkeit und hat monatelang die Polizeibehörde kommissarisch geleitet.
Wieviel Kompetenz und Führungserfahrung soll sie denn nachweisen?“ fragt Lux. Das Koppers nie als Staatsanwältin gearbeitet hat, ist für Lux kein Manko: „Sie soll keine Ermittlungsverfahren führen, sie soll die Behörde leiten.“
Ausgeschrieben wurde die Stelle des Generalstaatsanwaltes bereits im November 2015. Trotz einer Verlängerung der Bewerbungsfristen hielt sich der Andrang der Bewerber in deutlichen Grenzen, finanziell ist eine Tätigkeit beim Land Berlin für Kandidaten von außen wenig lukrativ.
Bei einer Konkurrentenklage werden ihr durchaus Chancen eingeräumt
Am Ende blieben zwei geeignete Aspirantinnen, Margarete Koppers und Susanne Hoffmann, früher stellvertretende Generalstaatsanwältin in Brandenburg und derzeit Abteilungsleiterin im Potsdamer Justizministerium.
Sie gilt als CDU-nah. Bei einer Konkurrentenklage werden ihr durchaus Chancen eingeräumt. Sollte sie Erfolg haben, müsste das Auswahlverfahren neu gestartet werden. In jedem Fall dürfte es Monate dauern, bis die neue Chefin ihr Amt antreten kann. Margarethe Koppers kennt das bereits.
Sie hat die Polizeibehörde kommissarisch geleitet, weil der gerade ernannte Präsident Klaus Kandt wegen einer Konkurrentenklage sein Amt ebenfalls erst nach Monaten antreten konnte.
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