Die 26-jährige Jana K. wurde in vergangenen Jahr angegriffen. Vor Gericht spricht sie über die Tat und die psychischen Folgen.
Zum Auftakt des Prozesses gegen „U-Bahn-Treter“ Svetoslav S. drehte sich alles um den Angeklagten, seine Person und die von ihm bereits eingestandene Tat. Am zweiten Verhandlungstag vor gut gefüllten Presse- und Zuhörerplätzen am Donnerstag stand hingegen die mit Spannung erwartete Aussage des Opfers an. Jana K. heißt die junge Frau, die im Oktober vergangenen Jahres vom Angeklagten im U-Bahnhof Hermannstraße die Treppe hinunter getreten wurde und die damit unfreiwillig zu einer Hauptdarstellerin auf dem tausendfach angesehenen Video aus der Überwachungskamera geriet.
Die 26-jährige Studentin war in der Tatnacht auf dem Weg von einer Freundin nach Hause. Mit einiger Sicherheit hätte sie den U-Bahnhof an der Hermannstraße gar nicht betreten, wäre ihr nicht die S-Bahn vor der Nase weggefahren, wie sie dem Gericht am Donnerstag schilderte. Um bei schon recht kühlen Nachttemperaturen Ende Oktober nicht im Freien auf die nächste Bahn warten zu müssen, ging sie hinunter auf den U-Bahnsteig.
Verteidiger: Was war in der Flasche auf der Treppe?
„Ich war völlig gedankenverloren, hörte über Ohrstöpsel Musik und habe überhaupt nicht auf mein Umfeld geachtet“, beschrieb die 26-Jährige das Geschehen. Von der Tat weiß sie nach eigenen Angaben nur noch, dass sie plötzlich und völlig unerwartet vornüber stürzte und schließlich auf dem U-Bahnsteig landete.
Dort kümmerten sich sofort zwei Passanten um das Opfer. Unerträgliche Schmerzen von einer großen Platzwunde am Kopf und einem Bruch im linken Arm, waren die nächsten Wahrnehmungen von Jana K. Bei einem verständnislosen Blick nach oben sah sie dann noch einen Begleiter des Angeklagten, der eine auf der Treppe stehende Flasche ergriff und mitnahm. Auch diese Szene ist auf dem Überwachungsvideo zu sehen.
Die Flasche interessiert einen Verteidiger von S. ganz besonders. Ob es eine Bierflasche war oder eine mit hochprozentigem Inhalt, wollte der Anwalt wissen. Jana B. musste einräumen, sich darüber in dem Moment keine Gedanken gemacht zu haben. Sie äußerte dann aber, eine Bierflasche sei es eher nicht gewesen.
Nach der Tat hat sie sich völlig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen
Für die Verteidigung ist das ein durchaus interessanter Punkt. Sie hat schon zum Prozessauftakt angedeutet, sie gehe davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit entweder unter Alkohol oder Drogen stand. Dass die Gruppe möglicherweise hochprozentige Spirituosen dabei hatte, könnte zumindest ein Indiz für die Überzeugung der Verteidiger sein.
Häufig sind es nicht nur die Verletzungen, sondern vor allem die psychischen Folgen, die Opfern schwerer Gewalttaten zu schaffen machen. Das war auch bei Jana K. nicht anders. Unmittelbar nach der Tat habe sie sich völlig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen.
Erst nach etwa vier Monaten habe sie mit dem Versuch begonnen, ihr altes Leben wieder aufzunehmen, dabei aber immer darauf geachtet, nie allein unterwegs zu sein. Inzwischen gehe es ihr besser, sagte die 26-Jährige dem Gericht, ein ungutes Gefühl beschleiche sie aber auch heute noch regelmäßig.
Opfer: Eine Entschuldigung macht bisher keinen Sinn
Svetoslav S. war während dieser Aussage nicht zu sehen, tief gebeugt verschwand er völlig hinter der Holzbalustrade der Anklagebank. Erst danach stand er auf und wandte sich direkt an sein Opfer. Es tue ihm leid, dass er ihr Schmerz zu gefügt habe, er bereue die Tat zutiefst, ließ er seine Dolmetscherin gleich mehrfach übersetzen.
Höflich, aber bestimmt antwortete die Anwältin für Jana K. Sie nehme die Entschuldigung zur Kenntnis, würde sie auch gerne annehmen, könne es aber nicht. Eine Entschuldigung mache keinen Sinn, solange der Täter nicht bereit und in der Lage sei, sein Leben in den Griff zu bekommen.
Der Aussage von Jana K. am Donnerstagmittag galt das besondere Interesse der erneut zahlreich anwesenden Medienvertreter. Aber auch drei weitere Zeugenaussagen am Vormittag wurden vom Publikum gespannt verfolgt. Es ging um die ebenfalls in der Anklage enthaltenen Vorwürfe exhibitionistischer Handlungen. Zweimal soll sich der Angeklagte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft öffentlich vor mehreren Frauen selbst befriedigt haben.
Eine der Frauen, die mit diesem Anblick konfrontiert wurde, ist eine 28-jährige Polin. Fast schon forsch schilderte sie das Erlebte. Erst das penible Nachfragen eines Verteidigers brachte sie kurzzeitig aus dem Konzept. Der Anwalt brachte die Variante ins Spiel, der Mann, den die Zeugin sah, habe nicht masturbiert, sondern uriniert.
Auf die von leisem Gelächter begleitete Entgegnung der Zeugin, da gebe es schon einen deutlichen Unterschied, sprach der Verteidiger über „Schütteln“ und „Abtropfen“, um dann zu der Frage zu kommen, welche Erfahrungen die Zeugin in der Beobachtung masturbierender Männer habe. Das gehe zu weit, befand die Vorsitzende Richterin. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.
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