Prozess in Berlin

"Bullenschweine", "Hurensöhne" - Pöblerin verurteilt

| Lesedauer: 3 Minuten
Hans H. Nibbrig
Widerstand, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung: Jaqueline W. ist mehrfach im Umfeld der Berliner „Bärgida“-Demos aufgefallen. Seit Mittwoch stand sie deshalb in Moabit vor Gericht. Es wurde auch geprüft, ob die Frau schuldfähig ist.

Widerstand, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung: Jaqueline W. ist mehrfach im Umfeld der Berliner „Bärgida“-Demos aufgefallen. Seit Mittwoch stand sie deshalb in Moabit vor Gericht. Es wurde auch geprüft, ob die Frau schuldfähig ist.

Foto: Jens Kalaene / dpa

Jaqueline W. beleidigte Polizisten, spuckte sie an und schlug auch zu. Jetzt urteilte das Landesgericht Moabit.

Mehr als ein Jahr lang hat eine 39-jährige Berlinerin regelmäßig Polizisten attackiert, verletzt, beleidigt und bedroht. Am Donnerstag ist die Frau dafür vom Landgericht Moabit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Verfahren war vom ursprünglich zuständigen Amtsgericht Tiergarten an das Landgericht verwiesen worden, weil zwischenzeitlich auch eine Unterbringung der wohnungslosen Frau in eine psychiatrische Klinik im Raum stand.

Schreien, beleidigen, anspucken

Zehn Fälle hat die Staatsanwaltschaft aufgelistet, die Anklage umfasst gefährliche Körperverletzungen, Widerstand, Beleidigungen, Sachbeschädigungen und einen Einbruch. Besonders auffällig wurde Jacqueline W. mehrfach im Rahmen der wöchentlichen Bärgida-Kundgebungen am Hauptbahnhof. Wenn sich Montagabends ein kleines Grüppchen Rechter zur allwöchentlichen Bärgida-Kundgebung am Berliner Hauptbahnhof versammelt, ist immer auch ein größeres Polizeiaufgebot zur Stelle. In aller Regel jedoch werden das für die Beamten relativ entspannte Abende ohne nennenswerte Zwischenfälle. Zweimal erschien in den vergangenen Monaten auch Jacqueline W. am Ort des Geschehens, dann war es allerdings schnell vorbei mit der Entspannung.

Am Anfang stand lautstarkes Geschrei, das die Beamten überhaupt erst auf die Frau aufmerksam werden ließ. Es folgten wüste Beschimpfungen mit allem, was die Fäkalsprache an Fachbegriffen bereithält. „Hurensöhne“ und „Bullenschweine“ waren dabei noch die harmloseren Ausdrücke. Polizisten anspucken gehörte ebenfalls zum Repertoire der 39-Jährigen. Am Ende kam es dann regelmäßig zu tätlichen Übergriffen auf die Einsatzkräfte.

Gegenstände auf Beamte und Fahrzeuge geworfen

Besonders schlimm wurde es nach Angaben von Zeugen, wenn versucht wurde, die Angeklagte festzunehmen oder einfach nur ihre Personalien aufzunehmen. Dann habe sie wie wild um sich geschlagen und getreten, schilderte eine Beamtin dem Gericht. Die Zeugin selbst hat schmerzvolle Erfahrungen mit der Angeklagten gemacht, als diese ihr beim Versuch einer Festnahme den Mittelfinger umknickte.

Jacqueline W.´s Auftritte beschränkten sich nicht nur auf Bärgida-Kundgebungen. Regelmäßig zog es die Frau, die sich offenbar überwiegend in Moabit aufhielt, zum Gelände des Polizeiabschnitts 34 an der Straße Alt-Moabit. Dort stand sie Schilderungen der Polizisten zufolge dann vor dem Zaum und bewarf die Beamten mit Gegenständen. War die Entfernung zu groß, um zu treffen, nahm die 39-Jährige stattdessen die Einsatzfahrzeuge ins Visier. Einmal soll ein Angriff auch eine völlig unbeteiligte und ahnungslose Frau gegolten haben. Auf die schlug sie laut Anklagevorwurf so lange ein, bis ein Zeuge sie wegzerrte. Ein anderes Mal soll sich Jaqueline W. an einem Einbruch in eine Kirche in Weißensee beteiligt haben. Die Beute: Küchenutensilien und ein Glas Nutella.

Gericht ließ Schuldunfähigkeit prüfen

Die 39-jährige gebürtige Brandenburgerin hat keinen festen Wohnsitz, keine Ausbildung und keine Arbeit, dafür aber ein hohes Aggressionspotenzial. Das hat ihr eine Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft mit einer langen Liste von Straftaten eingebracht. Am Mittwoch begann vor dem Landgericht der Prozess gegen Jaqueline W, die zunächst einmal zu allen Vorwürfen schwieg. Zuvor wurde bei der Frau der Alkoholpegel getestet, der bei 0,81 Promille lag. Dies reicht für gewöhnlich nicht aus, um einen Menschen zu völlig unkontrollierten Gewaltausbrüchen zu treiben. Das Gericht hat dies zum Anlass genommen, einen Sachverständigen mit der Begutachtung der Frau zu beauftragen, um die Frage nach einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit zu klären.