Berlin

Merkel-Hasser zu 1560 Euro Strafe verurteilt

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Hans H. Nibbrig

Ein Berliner hatte auf Facebook die brachiale Absetzung der Kanzlerin gefordert. Jetzt wurde er verurteilt

„Merkel muss weg“, lautet eine in rechten Kreisen gerade sehr populäre Forderung. Für Christoph K. wurde sie zu einer fixen Idee. Und nicht nur das. Der 40-Jährige hatte auch sehr konkrete Vorstellungen, wie man sich der von ihm höchst ungeliebten Kanzlerin entledigen könnte. Für geeignet befand K. unter anderem Kalaschnikow, Panzerfaust und Sprengstoff.

Das brachte ihm eine Anklage wegen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Beleidigung ein. Am Freitag verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den lange Zeit wohnungslosen Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 1560 Euro. Der Prozess, für den besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, war nach knapp einer Stunde bereits beendet. Denn K. gestand die Vorwürfe ein und ließ seinen Verteidiger verkünden, er bedauere die Taten. Er selbst sagte nichts.

Dafür hatte er sich zuvor wortreich in den sozialen Medien, insbesondere bei Facebook geäußert. Mitte November 2015, nur wenige Tage nach seiner letzten Haftentlassung, wurde er dort zum eifrigen Nutzer. Sein Account hatte den Nutzernamen „Merkel muss weg“, optisch stach er heraus durch ein Foto, das das Konterfei der Kanzlerin im Fadenkreuz eines Zielfernrohrs zeigte. Christoph K. rief nicht nur immer und immer wieder zum Sturz Angela Merkels auf, er meldete für Anfang Dezember 2015 auch gleich eine Kundgebung vor dem Kanzleramt an. Zu der sollten die Teilnehmer dann mit dem von K. empfohlenen Waffenarsenal erscheinen.

Aber auch die Polizei ist bei Facebook aktiv, sie weiß daher genau, wer was verbreitet. Und als sich die Beamten die Wortmeldungen des Angeklagten angesehen hatten, wurde die Kundgebung erwartungsgemäß verboten. Als ernsthaft gefährlich betrachtete die Behörde die martialischen Ankündigungen aber nicht, sagte ein Ermittler als Zeuge vor Gericht.

Als ein Beamter K. seinerzeit vorab telefonisch von dem Verbot in Kenntnis setzte, kam es zu einem heftigen Wortwechsel. Der gipfelte darin, dass K. den Beamten aufforderte: „Lassen Sie mich ausreden, Sie A...loch.“ So wurde seine Anklage um den Vorwurf der Beleidigung ergänzt. Komplettiert wurde sie schließlich durch den weiteren Vorwurf der Volksverhetzung wegen der Leugnung des Holocaust.

Der in Greifswald geborene, gelernte Berufskraftfahrer war 15 Jahre alt, als er erstmals vor dem Richter stand. Heute, 25 Jahre später, ist sein Strafregister auf mehr als zwei Dutzend Einträge angewachsen. Raub, Diebstahl, Betrug, Hausfriedensbruch, Nötigung, Brandstiftung – die Liste reicht quer durch das Strafgesetzbuch.

Der kriminellen Energie steht eine ungewöhnliche Hilfsbereitschaft des Angeklagten gegenüber. Mehrfach war K. als ehrenamtlicher Helfer für Organisationen im In- und Ausland tätig. Ein Gutachter attestierte ihm eine Persönlichkeitsstörung, verneinte allerdings eine Schuldunfähigkeit. Gutachter und Staatsanwalt empfahlen dem Angeklagten dringend eine Therapie. K. beließ es zunächst dabei, über seinen Anwalt das Ende seiner Aktivitäten bei Facebook anzukündigen. Der Richter fand das gut. „So was brauchen Sie nicht, ich brauche es ja auch nicht.“