Gebiete Rund vierzig Milieuschutzgebiete sind nach Angaben der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) inzwischen in ganz Berlin ausgewiesen. Auf den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg entfallen davon acht Gebiete. Gut 45 Prozent der 281.000 Einwohner im Bezirk leben bereits in den sogenannten „sozialen Erhaltungsgebieten“.
Bedeutung In Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Auch der Abriss oder mietenerhöhende Sanierungen müssen vom Amt genehmigt werden. Das Ziel ist, so die Zusammensetzung der angestammten Wohnbevölkerung zu erhalten.
Gesetz Das Baugesetzbuch sieht unter bestimmten Bedingungen ein kommunales Vorkaufsrecht vor, wenn in einem Milieuschutzgebiet eine Immobilie verkauft werden soll. Der betroffene Käufer kann dies abwenden, indem er eine Abwendungsvereinbarung unterschreibt, in der er etwa zusichert, keine Luxussanierungen vorzunehmen.