Berlin

Keine Solidaritäts-Aktion für Russland am Brandenburger Tor

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Immer wieder gedenken Menschen am Brandenburger Tor den Opfern von Terroranschlägen

Immer wieder gedenken Menschen am Brandenburger Tor den Opfern von Terroranschlägen

Foto: dpa

Nach dem Anschlag am Montag verzichten die Behörden darauf, das Berliner Wahrzeichen in den russischen Farben anzustrahlen.

Nach dem Anschlag in der U-Bahn von St. Petersburg sollte das Brandenburger Tor am Montagabend nicht in den russischen Nationalfarben angestrahlt werden. Das sagte ein Senatssprecher der Deutschen Presse-Agentur. St. Petersburg sei keine Partnerstadt von Berlin, hieß es zur Begründung. Davon solle nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.

Nach Anschlägen wie etwa in Paris, Brüssel, London, Istanbul (Partnerstädte von Berlin), Nizza und Jerusalem war das Berliner Wahrzeichen in Solidarität mit den Betroffenen in den Nationalfarben der jeweiligen Länder angestrahlt worden.

Nach dem Massaker eines islamistischen Attentäters in einem Schwulen-Club in Orlando in Florida mit rund 50 Toten im vergangenen Sommer war das Brandenburger Tor in die Regenbogenfarben der Schwulenbewegung getaucht.

Auch am Dienstag hat der Berliner Senat seine Entscheidung verteidigt, das Brandenburger Tor nach dem Anschlag in St. Petersburg nicht in den russischen Nationalfarben anzustrahlen. „Man kann Kondolenz und Trauer auch ausdrücken, ohne das Brandenburger Tor zu beleuchten“, sagte Senatssprecherin Claudia Sünder. Das Anstrahlen des Berliner Wahrzeichens bleibe weiterhin Städtepartnerschaften und Orten mit besonderem Bezug zu Berlin vorbehalten. Viele Twitter-Nutzer warfen dem Senat mangelnde Solidarität mit den russischen Opfern vor.

Forderung, es ein letztes Mal anzustrahlen

Kultursenator Klaus Lederer (Linke) sprach sich dafür aus, künftig ganz auf die Trauer-Anstrahlung zu verzichten. „Jede Entscheidung für eine Beleuchtung des Brandenburger Tors wirkt inzwischen faktisch als Entscheidung gegen eine andere, es sei denn, es wird nahezu täglich in Farben beleuchtet, die für jeden terrorbetroffenen Nationalstaat stehen“, schrieb Lederer auf Facebook. Die Regel zu ändern, sei derzeit nicht vorgesehen, beschied die Senatssprecherin dagegen.

Auch Lederers Aufforderung, das Wahrzeichen für St. Petersburg ein letztes Mal anzustrahlen, konnte sich nicht durchsetzen. Der Senat habe sich darauf verständigt, das Beileid stattdessen durch einen Kondolenzbesuch zu bekunden, sagte Sünder.

Dresden, die Partnerstadt St. Petersburgs, kündigte an, heute Abend den Kulturpalast in den russischen Nationalfarben anzustrahlen.

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( dpa/mnd )