Ein Moabiter Schwurgericht verurteilt die beiden Kudamm-Raser wegen Mordes zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen. Ein Prozessbericht.
Als die Strafe verkündet ist, wirkt der Angeklagte Hamdi H. wie erstarrt. Alle anderen im überfüllten Saal 700 des Moabiter Kriminalgerichts setzen sich, um die Urteilsbegründung zu hören. Aber der 27-Jährige bleibt stehen, noch zwanzig Minuten lang, fassungslos, entsetzt, ungläubig.
Lebenslang lautet das Urteil gegen ihn und den 24-jährigen Marvin N. Lebenslang wegen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln - gemeint sind damit Hamdi H.s Audi S6 und Marvin N.s Mercedes AMG, mit denen sie am 1. Februar 2016 um 0.45 Uhr in der Berliner Innenstadt ein illegales Autorennen veranstalteten, dabei mit Geschwindigkeiten von 160 Stundenkilometern Kreuzungen bei „Rot“ überquerten und schließlich einen schweren Unfall herbeiführten, der für den 69 Jahren alten Fahrer eines Jeeps den Tod bedeutete.
Einer hat den anderen zum Rennen provoziert
Der Prozess hatte schon zu Beginn für großes öffentliches Interesse gesorgt. Noch nie in der bundesdeutschen Justizgeschichte wurde für Kraftfahrer, die einen anderen Verkehrsteilnehmer töteten, die Höchststrafe beantragt. So war das Gedränge im Landgericht Berlin schon eine Stunde vor der Urteilsbegründung groß. Zwölf Kamerateams und noch weitaus mehr Fotografen hatten sich vor dem Saal 700 postiert. Auch viele Zuschauer waren gekommen. Unter ihnen die Angehörige eines der Angeklagten, die bei der Urteilsverkündung laut zu weinen begannen.
„Die Angeklagten denken jetzt vielleicht: Was wollen die Richter, sind die vollkommen irre?“, sagte der Schwurgerichtsvorsitzende Ralph Ehestädt, als er die lebenslänglichen Freiheitsstrafe verkündet hatten. Beide Angeklagten blickten kurz zu ihm. Es soll „hier kein Exempel statuiert werden“, fügte Ehestädt hinzu - und überhörte den Zwischenruf von Hamdi H., dass genau das ja jetzt hier passiere. „Die Kammer geht davon aus, dass beide keine Tötungsabsicht hatten“, sagte der Richter. „Wir reden hier von einem bedingten Tötungsvorsatz“, und auch der könne zu einer Verurteilung wegen Mordes führen.
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Ehestädt schilderte noch einmal, wie es zu dem Rennen kam: beide Angeklagten hätten zunächst an einer Kreuzung nebeneinander gestanden. Hamdi H. sei mit seinem Audi losgerast. Marvin N. habe zunächst „vernünftig reagiert“. Als ihm Hamdi H. an der nächsten Kreuzung jedoch noch einmal „zu einem Rennen animierte“, habe Marvin „den Entschluss gefasst, sich an dem todbringenden Rennen“ auf dem Kurfürstendamm und später auf dem Tauentzien zu beteiligen. „Das ist ja die Eigenart der Raserszene, da gibt es keine Detailabsprache.
Man taxiert das andere Fahrzeug, schätzt die Leistung ein, und dann geht es los - weil man gewinnen will, zur Steigerung des Selbstwertgefühls und für das Ansehen in der Szene“, sagte Ehestädt. Kollidiert mit dem bei Grün von rechts kommenden Jeep sei dann zwar nur Hamdi H. mit seinem Audi. Da Marvin N. sich aktiv an dem Rennen beteiligt habe, handele es sich aber um ein „mittäterliches Geschehen“, so der Richter.
Hätte es eine - bei tödlichen Verkehrsunfällen übliche - Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung geben, hätte die Strafe für Marvin N. aus Sicht der Kammer jedoch zwei bis drei Jahre unter der Strafe von Hamdi H. gelegen - er hätte also maximal eine Strafe von zwei Jahren bekommen. Bei Mord gebe es jedoch keinen Spielraum, die Strafe sei hier „absolut zwingend“.
„Sie waren nicht alkoholisiert, waren nicht übermüdet, sie waren voll einsatzfähig“
Knackpunkt dieses Prozesses, sagte Ehestädt, sei die Entscheidung, ob es sich um eine „bewusste Fahrlässigkeit“ oder der schon erwähnte „bedingten Tötungsvorsatz“ handele. Die Kammer sei fest überzeugt, dass sie vom Letzteren auszugehen habe. Geprüft werden musste dabei auch „das Wissen und das Wollen“. Beide Angeklagten hätten gewusst, wie es gefährlich es ist: „Sie waren nicht alkoholisiert, waren nicht übermüdet, sie waren voll einsatzfähig“, argumentierte Ehestädt.
Tödlicher Unfall bei illegalem Autorennen auf Kudamm
Und auch das Wollen müsse bejaht werden: „Es war ja kein nächtliches Rennen auf einer Landstraße in Mecklenburg Vorpommern“. Beide Angeklagten hätten bei ihrer Raserei ganz bewusst alle Bedenken in den Wind geschlagen. „Sie waren entweder mit dem Eintreten des möglichen Schadens einverstanden oder haben sich zumindest damit abgefunden, dass er eintreten könnte“. Das Risiko, dass auch die eigene Gesundheit und das eigene Auto dabei gefährdet werden könnten, sei „ausgeblendet worden“.
Bei der Einschätzung, wie die Angeklagten an dieses Rennen herangegangen seien, habe die Kammer auch ihre Persönlichkeiten und ihr Vorleben berücksichtigt, sagte Ehestädt. Beide hätten in den vergangenen zwei Jahren im Straßenverkehr zahlreiche Ordnungswidrigkeiten begangen: Bei Hamdi H. sind es 16, mehrere wegen stark überhöhter Geschwindigkeit. Zudem gibt es Vorstrafen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr. In einem weiteren Verfahren, hatte er Autofahrer durch bewusst langsames Fahren provoziert und war vor ihnen Zickzack gefahren. Eine Gutachterin schätzte ein, dass er sein Fahrvermögen „massiv überschätze“. Er habe kein Bewusstsein für eigene Schuld.
Für Marvin N. wurden sogar 21 Ordnungswidrigkeiten vermerkt. Bekannte beschreiben ihn als arrogant, selbstgerecht und als Protzer. Er soll - wie Hamdi H. - auch schon vor dem tödlichen Unfall illegale Rennen provoziert und sich an ihnen beteiligt haben.
Überblick: Darüber wurde vor Gericht verhandelt
Nach langen Verhandlungstagen fiel am Montag in Berlin das Urteil: Lebenslange Haft wegen Mordes für die beiden Kudamm-Raser Hamdi H. und Marvin N. Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Damit wurden erstmals Raser wegen Mordes verurteilt. Das Urteil sei ein "klares Signal für mehr Sicherheit", sagten Polizeipräsident Klaus Kandt und Innensenator Andreas Geisel (SPD) zum Urteil. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Burkard Dregger, erklärte: "Das Urteil wird weit in die Raser-Szene wirken und deutlich machen: Wer Recht bricht, wird zur Verantwortung gezogen. Genau so muss es sein."
Das Gericht begründete das Urteil für den Todesfahrer und den Fahrer des zweiten Autos mit einem „mittäterlichen Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz“. Die Männer seien in der Innenstadt mit Vollgas gefahren, um ein Rennen zu gewinnen. Als juristisches Mordmerkmal erkannte das Gericht, dass in diesem Fall die Autos als Tatwaffe ein gemeingefährliches Mittel gewesen seien. Das von der Anklage angeführte Mordmerkmal niedriger Beweggründe sahen die Richter nicht.

Die Verteidigung kündigte nach dem Urteil Revision an. Ein Anwalt von Hamdi H. sagte am Montag nach der Urteilsverkündung: „Wir werden Rechtsmittel einlegen.“ In diesem Fall wäre als nächste Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig. Die Bundesrichter müssten dann überprüfen, ob das Urteil rechtlich korrekt erging und ob die Zumessung des Strafmaßes fehlerfrei ist. Der Verteidigung dürfte es darum gehen, die Einstufung als Mord und die darauf beruhenden Verurteilung zu lebenslanger Gefängnisstrafe anzufechten.
Die beiden Raser überfuhren in der Nacht zum 1. Februar mehrere rote Ampeln. Auf einer Kreuzung der Tauentzienstraße rammte der inzwischen 28-jährige Hamdi H. den Jeep. Für den standen die Ampeln auf Grün - der Wagen wurde durch den Aufprall 70 Meter weit über die Straße geschleudert. Das Auto des zweiten Fahrers knallte gegen einige Straßenbegrenzungen. Der Unfallort glich einem Trümmerfeld. Beide Raser wurde kaum verletzt.
Eine Verkehrspsychologin beschrieb einen der Männer als Autofahrer, der „massiv selbstüberschätzend“ unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, „zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten“. Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld. Zudem bestehe ein hohes Rückfallrisiko.
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