Es ist das wohl härteste Urteil gegen Raser in der deutschen Geschichte – und es ist ein richtiges und wichtiges Signal. Das Berliner Landgericht ist dem Antrag der Staatsanwalt gefolgt und hat die als „Kudamm-Raser“ bekannt gewordenen Männer wegen Mordes verurteilt. Das bedeutet die sogenannte lebenslange Haftstrafe für die Täter, die somit frühestens nach 15 Jahren Haftzeit auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden können.
Das ist völlig angemessen. Wer mit rund 170 Stundenkilometern durchs Berliner Stadtgebiet rast und dabei mehrere rote Ampeln missachtet, nimmt selbstverständlich den Tod von Menschen billigend in Kauf. Und genau der ist ja auch eingetreten, als ein 69-Jähriger mit seinem Jeep bei Grün aus einer Querstraße einbog und somit den Rasern in die Quere kam. Hamdi H. rammte den Wagen mit rund 160 Stundenkilometern. Das Opfer war sofort tot.
Zwar ist es glaubhaft, dass Hamdi H. und Marvin N. keine Tötungsabsicht verfolgten, aber „vorauszuahnen“ war der tödliche Ausgang des Rennens allemal – und insofern auch „billigend in Kauf genommen“, dem Spaß am Kräftemessen der beiden Raser aber offenkundig untergeordnet. Juristisch ist die erste der Bedingungen für eine Verurteilung wegen Mordes somit klar erfüllt. Das steht erst recht nicht dadurch infrage, dass Hamdi H. davon ausging, er hätte die Situation im Griff, als er neben Marvin N. über den Kudamm jagte. Es ist keine Frage des "fahrerischen Könnens", ob bei Tempo 160 in der Innenstadt und diversen grünen Ampeln für den Querverkehr Menschen in akuter Lebensgefahr sind.
Und ja, die aufgemotzten Sportwagen der beiden Fahrer wurden zurecht als „gemeingefährliche Mittel“ gewertet, womit auch die zweite Bedingung für ein Urteil wegen Mordes erfüllt ist. Was sonst als „gemeingefährliche Mittel“ sollten zwei Sportwagen, die mit 160 im öffentlichen Straßenverkehr durch die Stadt rasen, denn sein? Auch die "niederen Beweggründe", nämlich sich selbst durch die im Polizeideutsch "Profilierungsfahrt" genannte Raserei aufzuwerten, sind gegeben.
Wenn im Fall der Kudamm-Raser der Berliner Justiz ein Vorwurf zu machen ist, dann nur der, dass Hamdi H. nicht bereits vor seiner fatalen Todesfahrt empfindlich bestraft wurde. Schließlich war der 27-Jährige bereits mehrfach wegen Verkehrsvergehen aufgefallen – und dabei nie so drastisch belangt worden, dass ein Umdenken bei ihm einsetzte. Das Urteil ist auch deshalb wichtig, weil es Signalwirkung hat. Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Ob es am Ende auch Bestand hat, ist noch offen.
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