Illegales Autorennen

Kudamm-Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

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Hamdi H. mit seinen Anwälten im Gerichtssaal des Landgerichts Berlin

Hamdi H. mit seinen Anwälten im Gerichtssaal des Landgerichts Berlin

Foto: Gregor Fischer/dpa

Die beiden jungen Männer fuhren ein verbotenes Autorennen durch Berlin. Ein unbeteiligter Autofahrer starb bei dem Unfall.

Nach langen Verhandlungstagen fiel am Montag in Berlin das Urteil: Lebenslange Haft wegen Mordes für die beiden Kudamm-Raser Hamdi H. und Marvin N. Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Damit wurden erstmals Raser wegen Mordes verurteilt. Das Urteil sei ein "klares Signal für mehr Sicherheit", sagten Polizeipräsident Klaus Kandt und Innensenator Andreas Geisel (SPD) zum Urteil. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Burkard Dregger, erklärte: "Das Urteil wird weit in die Raser-Szene wirken und deutlich machen: Wer Recht bricht, wird zur Verantwortung gezogen. Genau so muss es sein."

Warum wurden die Kudamm-Raser wegen Mordes verurteilt?

Kommentar: Warum das Raser-Urteil ein wichtiges Signal ist

Das Gericht begründete das Urteil für den Todesfahrer und den Fahrer des zweiten Autos mit einem „mittäterlichen Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz“. Die Männer seien in der Innenstadt mit Vollgas gefahren, um ein Rennen zu gewinnen. Als juristisches Mordmerkmal erkannte das Gericht, dass in diesem Fall die Autos als Tatwaffe ein gemeingefährliches Mittel gewesen seien. Das von der Anklage angeführte Mordmerkmal niedriger Beweggründe sahen die Richter nicht.

Die Verteidigung kündigte nach dem Urteil Revision an. Ein Anwalt von Hamdi H. sagte am Montag nach der Urteilsverkündung: „Wir werden Rechtsmittel einlegen.“ In diesem Fall wäre als nächste Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig. Die Bundesrichter müssten dann überprüfen, ob das Urteil rechtlich korrekt erging und ob die Zumessung des Strafmaßes fehlerfrei ist. Der Verteidigung dürfte es darum gehen, die Einstufung als Mord und die darauf beruhenden Verurteilung zu lebenslanger Gefängnisstrafe anzufechten.

Die beiden Raser wurden beim tödlichen Unfall kaum verletzt

Die beiden Raser überfuhren in der Nacht zum 1. Februar mehrere rote Ampeln. Auf einer Kreuzung der Tauentzienstraße rammte der inzwischen 28-jährige Hamdi H. den Jeep. Für den standen die Ampeln auf Grün - der Wagen wurde durch den Aufprall 70 Meter weit über die Straße geschleudert. Das Auto des zweiten Fahrers knallte gegen einige Straßenbegrenzungen. Der Unfallort glich einem Trümmerfeld. Beide Raser wurde kaum verletzt.

Eine Verkehrspsychologin beschrieb einen der Männer als Autofahrer, der „massiv selbstüberschätzend“ unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, „zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten“. Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld. Zudem bestehe ein hohes Rückfallrisiko.

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( dpa/seg )