Im Prozess um das illegale tödliche Autorennen am 1. Februar 2016 haben die Verteidiger den Mordvorwurf gegen die beiden Raser zurückgewiesen.
Der 27-jährige Hamdi H. und der zwei Jahre jüngere Marvin N. waren am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht in ihren Autos mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Kurfürstendamm gerast. An der Kreuzung Tauentzien- Ecke Nürnberger Straße prallte Hamdi H. mit seinem Audi gegen einen Jeep. Der Fahrer des Jeeps wurde dabei tödlich verletzt. Sekundenbruchteile später kollidierte der Audi mit dem kurz vor ihm fahrenden Mercedes von Marvin N.
Anwalt Peter Zuriel sagte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant davon ausgegangen sei, keinen Unfall herbeizuführen. „Er hat ein Autorennen geführt, wollte gewinnen – zur Selbstbestätigung. Dabei habe sich Hamdi H. „erheblich überschätzt und darauf vertraut, dass alles gut geht“, so Zuriel. Es habe also keinen „bedingten Vorsatz“ gegeben, den die Staatsanwaltschaft als Grundlage für den Mordvorwurf sieht. So könne Hamdi H. auch nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden. Die Höchststrafe beträgt fünf Jahre.
Rainer Elfferding, Verteidiger von Marvin N., verwies auf eine Gesetzesinitiative der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen. Sie fordern, tödlich endende illegale Autorennen künftig mit bis zu zehn Jahren Haft zu bestrafen. „Es stellt sich nun die Frage, wer klüger ist“, polemisierte Elfferding, „die Juristen in NRW und Hessen oder Staatsanwalt Fröhlich“, der den Tatbestand eines Mordes als erfüllt sehe und für die Angeklagten lebenslängliche Freiheitsstrafen beantragt habe.
Elfferding sah auch kein gemeinschaftliches Handeln zwischen beiden Angeklagten. Die Behauptung von Staatsanwalt Fröhlich, die beiden hätten sich an einer Kreuzung wegen des Autorennens abgesprochen, sei falsch. Das habe Marvin H.s Freundin, die neben ihm im Auto saß, so vor Gericht ausgesagt.
Sein Mandant habe sich anfangs sogar noch gewundert, warum Hamdi H. so schnell fahre, habe sich dann aber provoziert gefühlt und sei ebenfalls losgerast. In der Konsequenz, so Elfferding, könne Marvin N. nur wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt werden – das Strafmaß solle höchstens zwei Jahre betragen, ausgesetzt auf Bewährung. Das Urteil wird am Montag gesprochen.
Todesrennen am Tauentzien - Ermittlungen vor Abschluss
Mordanklage gegen Kudamm-Raser
Zweiter Raser vom Kudamm wegen Totschlags verhaftet
Raser waren der Berliner Polizei bekannt
Tödliche Raserei am Tauentzien
