Berlin

Generalstaatsanwalt: Senator lässt Fragen unbeantwortet

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Andreas Abel

Dirk Behrendt beruft sich auf laufendes Auswahlverfahren

Zwei Stunden diskutierte der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses über das Auswahlverfahren, mit dem ein neuer Berliner Generalstaatsanwalt gefunden werden soll. Die Oppositionsfraktionen hatten viele Fragen an Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und witterten „grünen Filz“. Doch der Senator blieb die Antworten schuldig – notgedrungen, wie er betonte. Es handele sich um ein laufendes Besetzungsverfahren. „Deswegen kann und darf ich Ihnen nicht das berichten, was Sie wissen wollen“, erklärte Behrendt. Er würde gerne, es jucke ihn geradezu in den Fingern, nur würde dies die Rechtmäßigkeit des Verfahrens untergraben.

Wie berichtet, muss der Posten des Generalstaatsanwalts neu besetzt werden, weil Amtsinhaber Ralf Rother bereits im vergangenen Herbst das Pensionsalter erreicht hatte. Er erklärte sich allerdings bereit, bis Sommer diesen Jahres im Amt zu bleiben. Unter dem damaligen Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) wurde Mitte 2016 eine Kommission aus externen Juristen gebildet, die die Auswahlgespräche mit Bewerbern führen sollte. Nach Morgenpost-Informationen gab es nur zwei ernstzunehmende Kandidatinnen: Polizei-Vizepräsidentin Margarete Koppers und die hochrangige Brandenburger Juristin Susanne Hoffmann.

„Im höchsten Maße erklärungsbedürftig“

Das Auswahlverfahren stagnierte, weil Koppers aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Bewerbungsgesprächen erscheinen konnte. Nach dem Regierungswechsel in Berlin wurde laut Morgenpost-Informationen die Auswahlkommission komplett ausgetauscht. Das neue Gremium soll sich für Koppers entschieden haben.

Diese Vorgänge seien „im höchsten Maße erklärungsbedürftig“, sagte Sven Rissmann (CDU) im Rechtsausschuss. Er wollte insbesondere wissen, wann Behrendt vom Austausch der Kommissionsmitglieder erfahren habe. Zudem müsse geklärt werden, ob dies allein durch leitende Mitarbeiter seiner Verwaltung vollzogen wurde oder ob der Senator Einfluss auf diesen Austausch genommen habe. Rissmann fragte auch, welche sachlichen Gründe dafür gesprochen haben, alle Mitglieder der Kommission abzuberufen. Es sei vorgeschrieben, dies für jedes Mitglied einzeln zu begründen und schriftlich festzuhalten, betonten mehrere Oppositionspolitiker. Behrendt gab dazu keine Auskunft. Es gebe nichts zu verheimlichen, doch müssten die Schutzrechte der Bewerber berücksichtigt werden, so der Grüne. Dazu gehöre auch, den dienstrechtlichen Grundsatz der Verschwiegenheit zu wahren. Er wolle ein vollständig rechtssicheres Verfahren und er wolle es so führen, dass Berlin auch künftig hochrangige Juristen für Ämter und Kommissionen findet.

Dies könnte schwierig werden, befanden Abgeordnete der Regierungsfraktionen und sahen die Schuld dafür bei der Opposition. CDU, FDP und AfD nähmen billigend in Kauf, dass „nicht nur die Bewerberinnen, sondern das Amt der Generalstaatsanwaltschaft insgesamt Schaden nimmt“. Berlin werde es zukünftig schwer haben, hoch qualifizierte Spitzenbeamte zu gewinnen, wenn ihre Reputation während eines laufenden Bewerbungsverfahrens öffentlich diskreditiert wird, hieß es in einer Erklärung von SPD, Linken und Grünen. Das Verfahren könne erst nach dessen Ausgang bewertet werden.