Der Konstellation wirkte grotesk: Zum Abschluss der Beweisaufnahme ließen die Verteidiger des Angeklagten Marvin N. noch ein Schriftstück verlesen. Es ging um einen Arbeitsplatz für den 27-Jährigen, den er am 1. März dieses Jahres, also nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft antreten könnte.
Anderthalb Stunden später beantragte Staatsanwalt Christian Fröhlich für Marvin N. und den Mitangeklagten Hamdi H. wegen Mordes lebenslänglich Freiheitsstrafen. An eine Haftentlassung wäre also erst frühestens in 15 Jahren zu denken. Und es wäre ein Novum in der deutschen Justizgeschichte - noch nie bekamen Kraftfahrer, die einen anderen Verkehrsteilnehmer töteten, die Höchststrafe.
Rennen soll an Kreuzung verabredet worden sein
Aber es war auch kein normaler Unfall. Der 69 Jahre alte Mann, der am 1. Februar 2016 um 0.45 Uhr mit seinem Jeep von der Nürnberger Straße kommend den Tauentzien überqueren wollte, hatte Grün und keine Chance zu reagieren, als die beiden Fahrzeuge angerast kamen: ein 385-PS-starker Mercedes, gefahren von dem 24-jährigen Marvin N. und ein Audi mit 225 PS, hier saß Hamdi H. hinterm Lenkrad.
Staatsanwalt Fröhlich ging nach einem Verkehrgutachten und den Aussagen zahlreicher Zeugen davon aus, dass Hamdi H. und Marvin N. mit ihren Autos kurz vor dem Unfall am Adenauerplatz zufällig nebeneinander standen; dass sie kurz kommunizierten - mit Blicken, Worten, Gesten. Und dass anschließend klar gewesen sei, dass es nun ein illegales Autorennen geben würde. Fröhlich sprach von einem „gemeinsamen Tatentschluss“.

Zunächst sei Hamdi H. losgerast. Marvin N., neben ihm saß seine Freundin Olesya K., fuhr hinterher. Bei den ersten beiden Kreuzungen, sagte Olesya K. vor Gericht, habe er noch auf die Ampeln geachtet.
Spätestens an der Ecke Uhlandstraße habe das illegale Rennen dann aber richtig begonnen, sagte der Staatsanwalt. Die Kreuzungen seien bei der „halsbrecherischen, irrsinnigen“ Fahrt auf dem Kurfürstendamm und später auf dem Tauentzien immer wieder bei Rot überquert worden. Bis zum fürchterlichen Crash an der Ecke Nürnberger Straße. Marvin N. hatte zu diesem Zeitpunkt einen kleinen Vorsprung. Er habe Hamdi H. „weiter gepusht“. Der wollte ihn erreichen gab mehrere Sekunden lang Vollgas - und raste ungebremst mit mindestens 160 Stundenkilometer in die Seite des von rechts kommenden Jeeps. Der wurde mehr als 70 Meter weit durch die Luft geschleudert. Bruchteile von Sekunden später kollidierten auch der Audi und der Mercedes. Der Jeep-Fahrer war sofort tot. Verletzt wurde auch Olesya K. Sie und der Sohn des getöteten Jeep-Fahrers sind nun Nebenkläger.
Beide Angeklagten haben Hang zur Selbstüberschätzung
Die weit auseinander driftenden Vorstellungen, wie die Tat der beiden Angeklagten zu werten ist, begleiten diesen Prozess schon seit dem Beginn am 8. September vergangenen Jahres. Es geht um die rechtliche Wertung „bedingter Vorsatz“ oder „bewusste Fahrlässigkeit“. Einer der Verteidiger sprach anfangs sogar von einer Ordnungswidrigkeit, die von der Anklagebehörde nun zu einem Mord stilisiert werden solle. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von Totschlag, bei der Anklageerhebung schließlich sogar von Mord aus. Das habe sich, so Fröhlich am Montag in seinem Plädoyer „auch in vollem Umfang bestätigt“. Zudem beantragte er für beide Angeklagten einen lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis.
Als Mordmerkmale sah der Staatsanwalt niedere Beweggründe und gemeingefährliche Mittel - gemeint sind die Autos. „Beide Angeklagten wollten den Geschwindigkeitsrausch, beide wollten beweisen, dass sie der bessere Fahrer sind. Beide haben einen Hang zur Selbstüberschätzung“. Fröhlich sprach von „ungehemmter Eigensucht“. Aus „egoistischen Motiven“ seien „jegliche Bedenken beiseite geschoben“ worden. Sie hätten bei ihrer Raserei „billigend in Kauf genommen und dem Zufall überlassen, dass es dabei Tote und Verletzte geben kann.“
Die Gefahr sei auch für andere groß gewesen, sagte der Staatsanwalt. Zu denken sei dabei auch an die Passanten, die sich im Umkreis des Unfalls und der Dutzende Meter fliegenden und beim Aufprall berstenden Fahrzeuge aufhielten. „Nur durch eine glückliche Fügung kam es nicht zu Verletzungen weiterer Personen.“ Gedanken um die Gefährdung ihres „Heiligtums“ - gemeint sind die teuren Autos - seien „im Adrenalinrausch untergegangen“.
Beide Angeklagten, die sich aus einer Shisha-Bar am Kurfürstendamm kannten, seien auch vorher schon oft im Straßenverkehr aufgefallen. Es gebe mehrere Eintragungen beim Kraftfahrt-Bundesamt, zudem zahlreiche Bußgeldverfahren, so der Staatsanwalt. Auch illegale Autorennen seien schon vor dem schrecklichen Unfall ein Thema gewesen. Das Urteil soll voraussichtlich am 27. Februar gesprochen werden.
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Tödliche Raserei am Tauentzien