Neue Verordnung

Hundehalter im Grunewald fürchten Einschränkungen

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Brigitte Schmiemann
Im Grunewald sind viele Berliner mit ihren Hunden unterwegs

Im Grunewald sind viele Berliner mit ihren Hunden unterwegs

Foto: FABRIZIO BENSCH / REUTERS

Senatsumweltverwaltung will im Grunewald mit dem Hundeauslaufgebiet eine Verordnung verändern.

Die Bürgerinitiative „Berliner Schnauzen e.V.“ befürchtet, dass es auf Initiative des Senats zu weiteren Einschränkungen in Berlins größtem Hundeauslaufgebiet im Grunewald kommen könnte. Deshalb lädt sie zu einem Treffen ein: am 6. Februar ab 19 Uhr in das Restaurant „Dos Pescados“ am Friedrich-Wilhelm-Platz 14. Doch vielleicht ist die Sorge unberechtigt: Auf Anfrage der Berliner Morgenpost bei der Senatsumweltverwaltung betonte Sprecher Matthias Tang, dass für den Grunewald Änderungen geplant seien, für Hundebesitzer ändere die Verordnung aber „zunächst nichts“.

Die derzeit gültige Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSGVO) für den Grunewald stamme aus dem Jahr 1963 und fuße noch auf dem Reichsnaturschutzgesetz von 1935. Seither habe sich das Naturschutzrecht jedoch erheblich weiterentwickelt, sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene. „Mit der geplanten Änderung sollen die Verordnungen für das Landschaftsschutzgebiet und die darin liegenden Naturschutzgebiete an das moderne, fortentwickelte Naturschutzrecht und insbesondere an die europarechtlichen Anforderungen angepasst werden“, sagte Tang weiter.

Die Verordnung liegt ab Freitag, 10. Februar, in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3 (Erdgeschoss Lichthof, linker Seitenraum) aus. Bürger, Verbände und Initiativen können Stellungnahmen abgeben. Sie sollen anschließend ausgewertet werden. „Erst nach dieser Bürgerbeteiligung wird die Endfassung der Verordnung erarbeitet“, so Tang.

Beate Fischer, Sprecherin der Bürgerinitiative „Berliner Schnauzen“, die mit ihren Mischlingshündinnen Stina und Zsa Zsa oft im Hundeauslaufgebiet am Grunewaldsee unterwegs ist, befürchtet weitere Tabuzonen und Leinenzwang: „Gerade nach dem Desaster am Schlachtensee darf das Hundeauslaufgebiet am Grunewaldsee nicht kleiner werden oder gar ersatzlos entfallen“, sagt sie. Betroffene hatten gegen die vom Bezirk angeordnete Leinenpflicht und das Hundeverbot am Ufer des Schlachtensees vor Gericht geklagt und gewonnen.

„Angemessenes Verhältnis zueinander“

Der Grunewald ist das größte Naherholungsgebiet im Westteil der Stadt. „Deshalb gilt es, die Wünsche und Bedürfnisse aller Nutzer so gut es geht zu berücksichtigen und mit den Belangen von Natur und Landschaft in ein angemessenes Verhältnis zueinander zu bringen“, so Tang. Durch die Verordnung werde es kein Mitnahmeverbot für Hunde geben, Hunde dürften im Landschaftsschutzgebiet und auf zugelassenen Wegen in den Naturschutzgebieten wie bisher an kurzer Leine mitgeführt werden. An den Grenzen des Hundeauslaufgebietes, in dem Hunde weiterhin frei umherlaufen können, ändere die Verordnung nichts.

Um die Ziele der Verordnung, den Schutz von Natur und Landschaft, zu erreichen, könne es allerdings erforderlich werden, „einzelne Bereiche für das Mitführen von Hunden zu sperren“. Die Verordnung selbst werde solche Flächen jedoch nicht festlegen. Ob ein Hundeverbot nötig werde, hänge wie bisher von den Verhältnissen und Entwicklungen vor Ort ab und müsse dort bewertet werden.