Mehreren Ticketkontrolleuren wird vorgeworfen, Fahrgäste der S-Bahn abgezockt zu haben. Ein paar Tipps, wie Sie sich schützen können.
Die Bundespolizei Berlin ermittelt gegen mehrere Mitarbeiter der Sicherheitsfirma Wisag, die im Auftrag der Berliner S-Bahn Fahrgäste kontrolliert. Ihnen wird vorgeworfen, gezielt nach Touristen Ausschau gehalten zu haben, um sie zu kontrollieren. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis sollen massiv unter Druck gesetzt worden sein, sofort das erhöhte Beförderungsentgelt zu entrichten. Quittungen wurden nicht ausgestellt. Das Bußgeld soll in mehreren Fällen in die Taschen der Mitarbeiter gewandert sein. Allerdings gibt es einfache Tipps, wie man sich schützen kann:
Ausweis zeigen lassen: Jens Wieseke, stellvertretender Vorsitzender des Berliner Fahrgastverbandes IGEB, rät Fahrgästen, sich bei Ticketkontrollen den Ausweis der Kontrolleure zeigen zu lassen, wenn sie es nicht ohnehin tun. Der Ausweis müsse mit einem Foto, der Gültigkeitsdauer und dem Hinweis auf den Auftraggeber versehen sein. Hundertprozentig fälschungssicher sei so ein Ausweis nicht, räumt Wieseke ein. Bei Zweifeln empfiehlt er, sich an die Polizei zu wenden und die 110 anzurufen.
Nicht bar zahlen: „Werden Sie einmal ohne gültiges Ticket erwischt, sollten sie niemals sofort bar bezahlen“, erklärt der stellvertretende IGEB-Vorsitzende. Es müsse immer die Möglichkeit geben, den Sachverhalt klären zu lassen. Statt eines Bußgeldes in Höhe von 60 Euro könne unter Umständen nur eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro anfallen. Sollte ein Streit zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen partout nicht beigelegt werden können, rät Wieseke, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zu wenden. Diese ist bundesweit für alle Reisenden zuständig, die sich mit ihrer Beschwerde zuvor erfolglos an ein Bahnunternehmen gewandt haben.
Rechte der Kontrolleure: Ertappen Kontrolleure einen Fahrgast ohne Ticket, haben sie nur ein sogenanntes Jedermann-Festnahmerecht. Kontrolleure dürfen einen Schwarzfahrer festhalten und ihn bitten, sich auszuweisen. Wenn der dies verweigert, können sie die Person solange festsetzen, bis die Polizei eintrifft. Hoheitliche Befugnisse stehen nur den Polizisten zu. Gemäß § 127 Strafprozessordnung sind Kontrolleure aber befugt, flüchtende Schwarzfahrer zu verfolgen und bis zum Eintreffen der Polizei festzusetzen.
Die IGEB fordere zudem, dass in den Zügen mit Augenmaß kontrolliert werde, besonders auch bei Touristen, die mit dem Tarifsystem nicht vertraut sind, sagt Wieseke. Zudem müssten die Tarife im Nahverkehr vereinfacht werden. Weiterhin solle die S-Bahn Fahrgastkontrollen selbst übernehmen und nicht mehr an Fremdfirmen wie etwa die Wisag auslagern. Statt wie ein Inkassounternehmen zu agierten, sollte die S-Bahn Kontrollen eher als Service am Kunden begreifen, glaubt Wieseke.
tok