Kritik an dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) gibt es wegen dessen Unvollständigkeit schon seit geraumer Zeit. Nach dem Anschlag mit einem Lastkraftwagen auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche ergibt sich nun eine besonders missliche Konstellation. Im Paragraf 1, Absatz 11 heißt es dort: „Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind.“
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Roland Weber, Opferbeauftragter des Landes Berlin, spricht von einer „fatalen Lücke“. Sei das Opferentschädigungsgesetz (OEG) doch eigentlich „prädestiniert, Opfern und ihren Angehörigen zu helfen“, so Weber. Die Hilfe reiche hier von Heilbehandlungen bis hin zu Renten.
Nur Angehörige des Lkw-Fahrers haben Anspruch auf Hilfe
„Es ist ein Unding, dass ausgerechnet den Opfern und Angehörigen der Opfer dieses terroristischen Anschlages nach dem OEG nicht in der gebotenen Weise geholfen werden kann.“ Im aktuellen Fall könnten nach dem OEG letztlich nur die Angehörige des ermordeten polnischen LKW-Fahrers unterstützt werden, weil er ja nicht überrollt, sondern erschossen worden sei. „Das zeigt sehr deutlich, wie absurd dieses Gesetz an diesem Punkt ist“, kritisiert Weber, der sich schon mehrfach für eine Reform des OEG einsetzte.
So greift es bislang auch nicht für psychisch traumatisierte Menschen, die gestalkt wurden oder in deren Wohnung eingebrochen wurde. Dabei sei es längst eine gesicherte Tatsache, so Weber, dass es sich auch bei diesen Personen um Opfer handeln kann, die dringend Hilfe brauchen. Eine Gesetzesnovelle sei jedoch nicht in Sicht – aber vielleicht könne ja die jetzt deutlich gewordene Lücke Anstoß sein, „sich mit einer Überarbeitung des OEG dringend zu beschäftigen“, hofft der Opferschutzbeauftragte.
Adresse für Hilfe suchende Opfer und Angehörige von Opfern des Anschlages auf dem Breitscheidplatz ist nach Auskunft von Weber aktuell der Verein Verkehrsopferhilfe e.V., eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer (Wilhelmstraße 43, 10117 Berlin, Telefon 030 20205858, voh@verkehrsopferhilfe.de).
Ein Kraftfahrzeug als Tatwaffe eingesetzt
Der Verein hilft Menschen, die Opfer einer Attacke wurden, bei der ein Kraftfahrzeug vorsätzlich als Tatwaffe eingesetzt wurde. Die Möglichkeiten sind hier jedoch weitaus begrenzter als die des Opferentschädigungsgesetzes, sagt Weber. Das beginne schon bei der Summe von höchstens 7,5 Millionen Euro pro Schadenfall, und der Terrorakt auf dem Breitschadplatz sei insgesamt ein Schadenfall.
„Es lässt sich heute noch nicht sagen, was alles für die körperlich und seelisch traumatisierten Menschen getan werden muss, aber die Kosten werden mit hoher Wahrscheinlichkeit 7,5 Millionen Euro weit übersteigen“, sagt Weber, der schon viele Jahre vor Gerichten Opfer vertritt und sich mit Schadenssummen sehr gut auskennt. Der Höchstbetrag für Sachschäden beträgt beim Verein Verkehrsopferhilfe e.V. 1,12 Millionen Euro. Hier kann der Verein auch Adressat für Mitarbeiter des Weihnachtsmarktes sein, die durch die Terrorfahrt materielle Schäden zu verzeichnen hatten.
Bundesamt für Justiz bietet schnelle Unterstützung
Eine weitere Adresse für Terroropfer und Angehörige, Unterstützung zu bekommen, ist das Bundesamt für Justiz (Adenauerallee 99–103, 53113 Bonn, Telefon 0228/99 41 040, www.bundesjustizamt.de). Hier können für Opfer terroristischer Straftaten auf Antrag zeitnah Gelder, sogenannte Härteleistungen, zur Verfügung gestellt werden. Das geschah erstmals nach den Anschlägen in Djerba/Tunesien 2002. Allerdings gibt es hier, anders als beim Opferentschädigungsgesetz, keinen Rechtsanspruch, sagt Weber. Gedacht ist die Unterstützung auch nur für Opfer, die körperliche Schäden erlitten haben. Eine Ersatz für Sachschäden sei nicht vorgesehen.
Anlaufpunkt kann auch die Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ sein (Telefon 030/83 37 060, lbbberlin@weisser-ring.de). Ebenso die Trauma-Ambulanz Berlin an der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité im St.-Hedwigs-Krankenhaus (Große Hamburger Str. 5, 10115 Berlin, Telefon 030/23 11 1 8 80). Hier werden kurzfristig Diagnostik, therapeutische Gespräche und ähnliche Unterstützung angeboten. Das gilt auch für Personen, die Augen- und Ohrenzeugen des Terroranschlages wurden. Eine weitere Hilfsstelle ist die Opferhilfe Berlin (Oldenburger Str. 38, 10551 Berlin, Telefon 030/39 52 867, info@opferhilfe-berlin.de). Träger ist die Berliner Senatsverwaltung für Justiz. Sozialpädagogen mit einer fachspezifischen Ausbildung in der Traumaberatung bieten kostenfrei ihre Hilfe an.
Spendenkonto für Opfer eingerichtet
Am Freitag wurde außerdem bekannt, dass ein Spendenkonto für die Opfer eingerichtet wurde. Das teilten die Arbeitsgemeinschaft City und der Schaustellerverband Berlin als Veranstalter des Marktes sowie der Landesverband des Roten Kreuzes am Freitag mit. Man habe sich dazu entschieden, weil die Bereitschaft groß sei, für die Opfer und ihre Angehörigen Geld zu spenden. Der Verein Berliner helfen e.V. der Berliner Morgenpost unterstützt den Spendenaufruf und stellt eine Summe von 50.000 Euro als Soforthilfe für die Opfers des Anschlags zur Verfügung.
Die Daten des Kontos:
DRK LV Berliner Rotes Kreuz
Konto-Nr.: IBAN DE68 1002 0500 0003 2490 15
Verwendungszweck: Anschlag Breitscheidplatz
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