Weil die Tatwaffe ein Lastkraftwagen war, fallen Opfer des Anschlages in Berlin nicht unter ein Gesetz, das Hilfe sichert.
Absurde Gesetzeslücke
Opfer des Anschlags haben keinen Anspruch auf Entschädigung
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Der Tag nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz
© dpa | Rainer Jensen