Das Berliner Arbeitsgericht hat am Montag die Abmahnung gegen einen Polizisten, der bei zwei Pegida-Veranstaltungen als Redner aufgetreten war, als nicht haltbar eingeschätzt. Der Polizist ist im Berliner Landeskriminalamt angestellt als Kriminaltechniker und gleichzeitig Abgeordneter der Alternative für Deutschland (AFD) im Kreistag des Landkreises Havelland. Ihm wird vorgeworfen, auf den Pegida-Veranstaltungen rechtspopulistische Meinungen vertreten zu haben. Am 15. November dieses Jahres wurde er von seinem Arbeitgeber, dem Berliner Polizeipräsidenten, abgemahnt. Gegen diese Abmahnung klagte der Polizist vor dem Arbeitsgericht. Am Montag gab es einen so genannten Gütetermin, mit dem Ziel, einen Vergleich zu erzielen.
Bei der Güteverhandlung verwies der Jurist des Polizeipräsidenten vor allem auf einen Satz, den der Polizist am Februar 2017 als Redner bei einer Pegida-Veranstaltung geäußert habe: Das BKA (Bundeskriminalamt) sei eine rassistische rechtsextreme Vereinigung.
Der Arbeitsrichter folgte jedoch dem Polizisten, der zuvor in Schriftsätzen erklärt hatte, dass es sich um Ironie gehandelt habe. Der Polizist habe bei seinen Reden auch sonst „keine Straftaten verwirklich“, es habe „keine Beleidigung, üble Nachrede, oder Verleugnung, wie das Bestreiten des Holocaust“ gegeben, sagte der Richter. Die Reden fielen unter das vom Grundgesetz verbürgte Recht auf Meinungsfreiheit. Daran ändere auch nichts, dass sie rechtspopulistische Inhalte hatten. Zudem sei die AFD keine verbotene Partei, und es gebe auch kein Verbot gegen Pegida.
Der Richter machte deutlich, dass er in einem auf den Gütetermin folgenden Kammertermin die Abmahnung für unwirksam erklären würde. Da dieses Verhandlung aber frühestens am 2. August 2017 durchgeführt werden kann, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich: Die Abmahnung muss bis spätestens Ende Mai 2017 aus der Personalakte des Polizisten entfernt werden.