Geflügelpest-Virus

Möwen mit Vogelgrippe in Berlin entdeckt

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Der Erreger breitet sich aus und hat nun erstmals Möwen befallen

Der Erreger breitet sich aus und hat nun erstmals Möwen befallen

Foto: dpa

In Mitte und Treptow-Köpenick konnte der Erreger an zwei Tieren nachgewiesen werden. Auch in Brandenburg gibt es einen Fall.

Erstmals wurden Geflügelpest-Erreger bei Möwen entdeckt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg konnte den Virus bei zwei Tieren in den Bezirken Mitte und Treptow-Köpenick nachweisen. Bislang waren vor allem Schwäne am Landwehrkanal betroffen. Eine endgültige Bestätigung steht allerdings noch aus.

Auch in Brandenburg ist die Geflügelpest angekommen. Bei einer toten Möwe ist der H5N8-Erreger nachgewiesen worden, wie das Verbraucherschutzministerium am Freitag mitteilte. Der Wildvogel wurde bei Werder in Potsdam-Mittelmark entdeckt.

Umgehend wurde von den zuständigen Behörden ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet um den Fundort eingerichtet. In diesen Arealen gelten ab sofort Beschränkungen für Geflügelhalter.

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Enten, Gänse oder Hühner dürfen den Sperrbezirk 21 und das Beobachtungsgebiet 15 Tage lang nicht verlassen. Zudem werden gewerbsmäßige Bestände in regelmäßigen Abständen klinisch untersucht. Zudem dürfen Hunde und Katzen nicht mehr frei herumlaufen.

Darüber hinaus hat Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig (Linke) für ganz Brandenburg eine Stallpflicht angeordnet. Bislang galt diese nur in Risikogebieten sowie in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark, Barnim und im Havelland.

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Diese Pflicht gelte jetzt nicht nur für Landwirte, sondern jetzt auch für Hobby-Geflügelzüchter, so ein Ministeriumssprecher. Es müsse sichergestellt werden, dass die Ein-und Ausgänge gesichert sind und keine Betriebsfremden Zutritt haben. Im Stall müsse Schutzkleidung getragen werden. Sie ist nach dem Verlassen der Räume zu desinfizieren. Auch Schuhe müssen gereinigt werden.

Eine direkte Gefahr für Menschen durch den H5N8-Erreger bestehe für den Menschen nicht. Eine Infektion des Menschen mit dem Virus sei bislang noch nicht nachgewiesen worden, betonte Minister Ludwig.

"Eine Übertragung auf den Menschen ist eher unwahrscheinlich"

„Eine Übertragung des Virus über infizierte Lebensmittel ist nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zwar theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“, hob er hervor.

Gleichwohl sollten Verbraucher die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und -produkten beachten. So müssten Mahlzeiten ordentlich durchgegart, rohes Geflügelfleisch getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufbewahrt und Küchengeräte gründlich gereinigt werden, hieß es.

( dpa/mnd )