„Volksentscheid Fahrrad“

Neues Gesetz von Fahrrad-Aktivisten könnte ungültig sein

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Lorenz Vossen
Volksentscheid-Initiator Heinrich Strößenreuther mit dem Radverkehrsgesetz – in der alten Fassung

Volksentscheid-Initiator Heinrich Strößenreuther mit dem Radverkehrsgesetz – in der alten Fassung

Foto: Volksentscheid Fahrrad / Norbert Michalke / BM

Nun doch 1600 Kilometer Radwege: Der Senat prüft, ob die nachträglichen Änderungen im Gesetz des „Volksentscheid Fahrrad“ rechtens sind.

Das Radverkehrsgesetz der Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ steht auf dem Prüfstand. Wie der Senat auf Morgenpost-Anfrage mitteilte, prüfen Stadtentwicklungs- und Innenverwaltung, ob die von der Initiative vorgenommen Änderungen des Gesetzes rechtens sind.

Mitte Juli hatte der Volksentscheid, dessen Gesetz zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Berliner Radverkehrs bis 2025 vorsieht, an zwei Stellen nachjustiert. Laut Abstimmungsgesetz darf der Wortlaut eines Volksbegehrens nach der öffentlichen Bekanntmachung jedoch nur geändert werden, wenn dadurch dessen „wesentlicher Kern“ nicht verändert wird. Dies soll garantieren, dass die Unterschriftengeber – in diesem Fall mehr als 100.000 Berliner – am Ende nicht für etwas stimmten, das sie so nicht wollten.

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„Wir glauben nicht, dass es wesentliche Änderungen sind“, sagt Volksentscheid-Aktivist Philipp Bastian, der für die Formulierung des Gesetzes verantwortlich war. Statt an 800 Kilometer sollen im neuen Entwurf an 1600 Kilometern Hauptstraßen zwei Meter breite Radwege entstehen. Die Initiative korrigierte damit ihren Fehler, zuvor nicht die Bundesstraßen berücksichtigt zu haben. Am Mehringdamm oder in der Oranienstraße etwa hätten so keine sicheren Radwege gebaut werden müssen. Als „Schnitzer“ wurde dies in der Verkehrsverwaltung kritisiert.

Mehr Radwege kosten mehr als 150 Millionen Euro

Der Volksentscheid kam dem Senat nach eigenen Angaben durch die Änderungen entgegen und rechnet hier nicht mit Problemen, auch weil es im Interesse der Radfahrer sei. Durch die Aufstockung an Radweg-Kilometern steigen die Kosten laut Volksentscheid um mehr als 150 Millionen Euro. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Gelbhaar hält die Sachlage ob ihrer Dimension zumindest für „interessant“.

Die andere Änderung: Radwege sollen nun doch nicht zulasten von Bus- oder Tramspuren gebaut werden können. Im Zweifel müssten Radfahrer sich den Platz also weiter mit Bussen teilen – unter Radfahrern ein oft genannter Missstand. Doch die Initiative will nicht zum Nachteil des öffentlichen Nahverkehrs handeln.

„In diesem Fall ist ein Nachteil für die Radfahrer vorhanden“, räumt Bastian ein. Sollte der Senat die Änderungen als unrechtmäßig beurteilen, würde stattdessen die alte Fassung gültig sein. Die Grünen halten dies für unwahrscheinlich.