Zweckentfremdung

2000 Hinweise auf illegale Ferienwohnungen in Berlin

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Joachim Fahrun
Ferienwohnungen sind nicht nur in Berlin bei Touristen beliebt

Ferienwohnungen sind nicht nur in Berlin bei Touristen beliebt

Foto: dpa Picture-Alliance / Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Viele Bürger melden den Behörden Fälle von Zweckentfremdung. Die Bezirke genehmigten bislang nur 15 Urlaubsunterkünfte.

Berlin.  Berlins Behörden gehen sehr restriktiv gegen Ferienwohnungen in der Stadt vor. Die Bezirksämter genehmigen Urlaubsunterkünfte nur sehr selten, strengen aber vergleichsweise häufig Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Ferienwohnungsbetreiber an. Das geht aus einem Senatsbericht hervor. Die Branche stellt sich um: Viele Anbieter weichen auf das mittelfristige Vermieten möblierter Apartments aus. Auf den einschlägigen Internetseiten finden sich häufiger als früher Privatzimmer, die in einer ansonsten angeblich vermieteten Wohnung liegen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat jetzt einen Sachstand zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes zusammengestellt. Seit 2013 ist es verboten, Wohnraum gewerblich für Ferienunterkünfte zu nutzen. Seit 30. April ist die Übergangsfrist ausgelaufen. Im Juni hatte das Verwaltungsgericht die Position des Senats bestätigt und die Klagen von vier Vermietern abgewiesen.

>>>Kommentar: Warum ein Verbot von Ferienwohnungen unsinnig ist<<<

Seit das Gesetz existiert, haben Vermieter bis zum 31. März dieses Jahres 6329 Ferienwohnungen in Berlin bei den Bezirksämtern angezeigt. 131 davon waren bis zu diesem Zeitpunkt wieder normal bewohnt. In 484 Fällen haben Vermieter gegen den Verwaltungsakt Widerspruch eingelegt. Bei der Suche nach Ferienwohnungen beteiligen sich die Bürger rege. Mehr als 2000 Hinweise auf vermeintliche Zweckentfremdung sind eingegangen.

Noch kann also auch der Senat nicht genau abschätzen, ob die meisten früheren Ferienunterkünfte wieder an Langzeitmieter gehen. Die Zahl dürfte aber inzwischen deutlich höher liegen als Ende März. Allein für Pankow meldete Stadtrat Thomas Kühne (CDU), er habe bis Juni 100 Wohnungen vor allem in Prenzlauer Berg wieder dem „Wohnungsmarkt zugeführt“.

In den ersten drei Monaten dieses Jahres, neuere Zahlen liegen nicht aus allen Bezirken vor, wurden 533 Anträge auf eine Nutzung als Ferienwohnung beschieden, doppelt so viele waren eingegangen. 337 lehnten die Ämter ab, 181 zogen die Antragssteller zurück, was auch an den Gebühren von 225 Euro liegen mag. Nur 15 Mal haben die Bezirke Ferienunterkünfte genehmigt. Das geschieht nur, wenn die Anbieter gleichwertigen Ersatzwohnraum etwa in einem Neubau nachweisen.

Pankows Stadtrat Kühne sagte, die Regeln sollten nach dem Willen des Gesetzgebers restriktiv angewendet werden, die Ämter hätten keinen Ermessensspielraum. Aber die Bezirke gehen bei der Verfolgung offensichtlich unterschiedlich hart vor. Friedrichshain-Kreuzberg meldete bis Ende März 38 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Ferienwohnungen, Spandau 21. In Charlottenburg-Wilmersdorf waren es hingehen nur vier, in Pankow null. Stadtrat Kühne sagte, er habe den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten wollen, inzwischen habe sein Amt sechs Verfahren eröffnet. Der Rechercheaufwand sei aber für jeden Fall „riesig“.

Die Vermieterbranche hofft hingegen, dass die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, das Urteil vom Juni revidiert. „Ich musste schon Gästen absagen“, sagte Stephan la Bareé, Sprecher der Apartment Allianz. Er versteht nicht, warum es in Berlin gar keine Ferienwohnungen mehr geben soll – und warum er anders behandelt wird als Ärzte oder Anwälte, die Bestandschutz genießen, auch wenn sie Wohnraum für ihr Geschäft nutzen.