Gerichtsverfahren

Berliner Beamte verklagen das Land auf mehr Geld

| Lesedauer: 2 Minuten
Matthias Steube

Foto: imago/Jochen Tack

Sie halten die Beamtenbesoldung in Berlin für verfassungswidrig. Deswegen ziehen jetzt Beamte vor das Verwaltungsgericht.

Polizeikommissar Karsten S. sitzt an der Kasse eines Supermarktes und scannt die Waren der Kunden. Er tut das immer, wenn es der Schichtdienst in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei zulässt. Und er tut es, weil er und seine Familie mit dem Geld, das er bei der Polizei verdient, nicht auskommen. „Die Lebenshaltungskosten steigen und wir als Polizeibeamte sind Schlusslicht bei der Besoldung bundesweit“, sagte Karsten S.

Nun hat zwar das Abgeordnetenhaus entschieden, dass Berlins Beamte ab August netto 2,8 Prozent mehr bekommen, auch ein Sockelbetrag von 75 Euro wurde für Beamte bis zu Besoldungsstufe A10 beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass die Tarifgruppen bis A10 weiter hinter das Gehaltsniveau anderer Bundesländer zurückfallen. Denn für die niedrigen Besoldungsgruppen hätte die 2,8-prozentige Erhöhung weniger gebracht als die 75 Euro, die die meisten anderen Länder als Festbetrag gewährt haben.

Datenmaterial als Grundlage für das juristische Vorgehen

„Doch auch nach der bevorstehenden Besoldungsanhebung im August bleibt Berlin mit seiner Beamtenbesoldung absolutes Schlusslicht in ganz Deutschland.“ Das sagt André Grashof, einer der Initiatoren der ehemaligen Volksinitiative „Verfassungskonforme Alimentation für alle Berliner Beamten“. Deshalb gehen die Initiatoren jetzt einen Schritt weiter. Sie verklagen das Land Berlin. „Eine Angleichung der Berliner Besoldung an den Bundesdurchschnitt erst in zwölf bis 20 Jahren ist nicht akzeptabel, nachdem die Beamten bereits 13 Jahre Besoldungsreduzierung erdulden mussten“, sagt Grashof.

Er glaubt, über die Klage den Nachweis führen zu können, dass die Besoldung in Berlin verfassungswidrig ist. Dazu haben die Initiatoren Datenmaterial gesammelt, das den Nachweis erbringen soll, dass entsprechende Berechnungen der zuständigen Innenverwaltung nicht richtig sind. Grashof: „Wichtige Teilaspekte der Senatsberechnungen haben mit der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Methodik rein gar nichts zu tun.“

Hoffnung auf Verfahren beim Bundesverfassungsgericht

Auch nach Ansicht der Besoldungsexperten des Deutschen Richterbundes stehen die Ausführungen des Berliner Senats zur Entwicklung der Tariflöhne mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr nicht in Einklang. So berechnen die Vertreter der ehemaligen Volksinitiative, dass für die Besoldungsgruppe A4 Stufe 2 ein jährlicher Nettofehlbetrag in Höhe von etwa 3500 bis 4000 Euro auszugleichen ist, um den vom Verfassungsgericht geforderten Mindestabstand von 15 Prozent auf den Sozialhilfesatz zu erreichen.

Deswegen werden Beamte aus den Besoldungsstufen A4 bis A15 zunächst vor dem Verwaltungsgericht klagen. „Ziel ist, dass das Verwaltungsgericht die Klagen direkt ans Bundesverfassungsgericht verweist“, so Grashof. Unterstützt werden die Kläger vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BdK) sowie der Gewerkschaft der Polizei (GdP).