Recep Ü. war den Behörden bekannt. Dennoch durfte er bis Ende 2015 in den Sicherheitsbereich der Berliner Airports.
An den Flughäfen Tegel und Schönefeld hat es ein erhebliches Sicherheitsleck gegeben: Trotz Warnungen vor zunehmender Terrorgefahr arbeitete dort über Jahre hinweg ein den Behörden bekannter Salafist. Nach Informationen der Berliner Morgenpost wurde Recep Ü. bis Oktober 2015 als Mitarbeiter der Firma „Wisag Airport Service Berlin“ in der Flugzeuginnenreinigung eingesetzt. Er hatte somit Zugang zum Sicherheitsbereich. Laut Luftsicherheitsgesetz dürfen dort nur Personen arbeiten, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen haben und über die keine Erkenntnisse hinsichtlich extremistischer Bestrebungen vorliegen.
Recep Ü. absolvierte die Überprüfung Mitte 2011. Erkenntnisse über extremistische Bestrebungen lagen damals weder dem Staatsschutz der Polizei noch dem Verfassungsschutz vor, so dass ihm der Ausweis ausgestellt wurde. Im Februar 2014 bemerkten die Behörden nach Morgenpost-Informationen, dass der damals 24-Jährige fest in der Salafistenszene verankert war. Er soll sich an Koranverteilungen beteiligt haben, rege Kontakte zu anderen Extremisten gepflegt und auf Facebook Propagandavideos der Prediger Pierre Vogel und Sven Lau verbreitet haben.
Offenbar keine Konsequenzen gezogen
Die Ämter übermittelten ihre Erkenntnisse, so heißt es aus Behördenkreisen, Ende 2014 an die für die Sicherheit auf den Flughäfen zuständige Gemeinsame Luftsicherheitsbehörde der Länder Berlin und Brandenburg. Dort zog man aber offenbar keine Konsequenzen. Recep Ü. durfte seine Zugangsberechtigung behalten und konnte noch 10 weitere Monate unbehelligt in den Sicherheitsbereich gelangen.
Hinweise, dass der in der Türkei geborene Berliner am Flughafen Möglichkeiten für einen Anschlag auslotete, haben die Behörden nicht. Zeit dafür hätte er aber gehabt. Erst im Oktober 2015 musste er seine Zugangsberechtigung dann doch abgeben. Laut Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) und Wisag wurde er erwischt, als er einen Schlagring in den Sicherheitsbereich des Flughafens Schönefeld einschmuggeln wollte. Die FBB ergriff umfangreiche Maßnahmen: Sie entzog Recep Ü. die Zugangsberechtigung für den Sicherheitsbereich, sie informierte die Bundespolizei und die zuständige Aufsichtsbehörde und zeigte den Vorfall an. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen verurteilte ihn daraufhin wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. „Der Person wurde durch die FBB ein Zutrittsverbot für das gesamte Gelände der Flughafengesellschaft erteilt“, so FBB-Sprecher Lars Wagner.
Informationen kamen nicht an
Von den behördlichen Informationen über die extremistischen Umtriebe von Recep Ü. erfuhr die FBB aber selbst nach dem Vorfall mit dem Schlagring offenbar nichts. Einen Hinweis, „dass zu dieser Person in einer anderen Angelegenheit weitere Erkenntnisse vorliegen“, habe die FBB „in der vergangenen Woche“ erhalten, sagte FBB-Sprecher Wagner.
Auch bei der Wisag kam die Information, dass ihr Mitarbeiter in der Salafistenszene verkehrte, offenbar nicht an. „Über behördliche Schritte sind wir in der vergangenen Woche durch den Flughafenbetreiber informiert worden“, sagte Wisag-Sprecherin Verena Wasner. Nach dem Versuch, mit einem Schlagring in den Sicherheitsbereich zu gelangen, habe das Unternehmen Recep Ü. unverzüglich vom Dienst freigestellt. Mittlerweile habe man ihm auch gekündigt.
Linken-Politiker fordert Aufklärung
Unklar bleibt, warum die Gemeinsame Luftsicherheitsbehörde, als sie von den extremistischen Aktivitäten erfuhr, nicht daraufhin veranlasste, Ü. den Sicherheitsausweis zu entziehen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die der Luftsicherheitsbehörde vorangestellt ist, ließ die Anfrage unbeantwortet. Eine Auskunft sei „aus luftsicherheits- und datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht möglich. Auch die Berliner Polizei und der Verfassungsschutz gaben keine Auskunft und verwiesen auf „schutzwürdige persönliche Daten“. „Bei Sicherheitsüberprüfungen für sensible Bereiche wird der Verfassungsschutz grundsätzlich aber miteinbezogen und übermittelt seine Erkenntnisse selbstverständlich an die zuständigen Stellen“, sagte eine Sprecherin des Verfassungsschutzes.
Der innenpolitische Sprecher der Linken, Hakan Tas, sprach von „Verantwortungslosigkeit der Behörden“. Die Ämter müssten erklären, warum sie Ü. trotz vorliegender Informationen nicht die Berechtigung für den Sicherheitsbereich entzogen. „Es sollte bekannt sein, dass es in der Salafistenszene auch gewaltbereite Anhänger gibt und es sollte auch bekannt sein, dass Terroristen sich bei Anschlagsplanungen neuralgische Punkte wie zum Beispiel einen Flughafen aussuchen“, sagte Tas. Er werde im Parlament thematisieren, welche Behörden für den Vorfall Verantwortung trügen, sagte Tas.