Das Bezirksamt Treptow-Köpenick darf nicht auf die Veranstaltung „Zum kommunalen Umgang mit der AfD“ im Zentrum für Demokratie hinweisen, die am heutigen 11. Mai, 18 Uhr, an der Michael-Brückner-Straße 1 stattfindet. Auf Eilantrag der AfD verpflichtete das Berliner Verwaltungsgericht den Bezirk, eine Pressemitteilung vom 28. April von seiner Homepage zu entfernen. „Die Äußerung des Bezirksamtes überschreitet die Grenze zur unzulässigen staatlichen Einwirkung auf die Willensbildung des Volkes“, so das Gericht am Dienstag.
In der Informationsveranstaltung soll es um Handlungsansätze gehen, „wie mit der AfD in Bezug auf den kommenden Wahlkampf umzugehen ist“, und um geeignete „Strategien im Umgang mit den Inhalten der AfD“. Zur politischen Einordnung der Partei sind Experten der Mobilen Beratung gegen Rechts eingeladen. Die Pressemitteilung sei eine amtliche Äußerung des Bezirksamtes, auch wenn darin nur eine Mitteilung des Zentrums für Demokratie wiedergegeben ist, so das Verwaltungsgericht. Das Amt positioniere sich darin mittelbar gegen die AfD. „Die besondere staatliche Neutralitätspflicht in der Vorwahlzeit und die sich daraus ergebende Grenze für die Öffentlichkeitsarbeit gelten auch für kommunale Organe“, heißt es in der Begründung des Gerichts.
saf