Flughafen Tegel

Witz über Bombe: Air-Berlin-Flieger muss am Boden bleiben

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Lorenz Vossen und Michael Bee
Ein Flieger der Fluggesellschaft Air Berlin am Flughafen Tegel in Berlin

Ein Flieger der Fluggesellschaft Air Berlin am Flughafen Tegel in Berlin

Foto: FABRIZIO BENSCH / REUTERS

Weil ein Passagier beim Check-In über eine angebliche Bombe witzelte, fiel der Flug aus. 179 Passagiere waren davon betroffen.

Ein kleiner Scherz, ein nicht besonders guter zudem, hat am Mittwochabend zum Ausfall eines Air-Berlin-Flugs geführt. Wie die Bundespolizei der Berliner Morgenpost bestätigte, hatte ein 71-jähriger Fluggast beim Check-In für Flug AB6517 von Berlin-Tegel nach Köln/Bonn seinen männlichen Mitreisenden „sinngemäß“ gefragt, was er denn mit seiner Bombe wolle.

Es folgte eine Kettenreaktion: Eine Mitarbeiterin des Boardingpersonals wies die beiden Männer darauf hin, dass man über so etwas „in heutigen Zeiten keine Witze“ mache und informierte den Kapitän. Dieser wiederum alarmierte die Bundespolizei. „Der Kapitän wollte, dass die Personen vom Flug ausgeschlossen werden und machte von seiner Bordgewalt Gebrauch“, sagte ein Polizeisprecher.

Eine Sprecherin von Air Berlin begründete das Vorgehen mit Sicherheitsgründen: „Wir müssen jeden Hinweis auf eine Gefährdung sehr ernst nehmen. Sicherheit hat für uns oberste Priorität.“ Da es keine weiteren Hinweise auf eine tatsächliche Bombenbedrohung gab, wurde die Maschine nicht durchsucht. Doch durch die massive Verspätung fiel der Flug schließlich aus, 179 Passagiere waren betroffen. Laut Air Berlin konnten einige Fluggäste auf andere Maschinen oder Zugverbindungen umgebucht werden. Aufgrund des Feiertags sei dies aber nicht in jedem Fall möglich gewesen. Einige Passagiere mussten die Nacht im Hotel verbringen. Kleine Ursache, große Wirkung.

Die beiden Verursacher des Flugausfalls müssen nun mit hohen Kosten rechnen, sollte die Fluggesellschaft Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies wird laut der Sprecherin von Air Berlin derzeit geprüft. Die Höhe der entstandenen Kosten stehe aber noch nicht fest.

Anwalt für Luftverkehrsrecht geht von „höherer Gewalt aus“

Von einem „speziellen Fall“ spricht Tobias Masing, Anwalt für Luftverkehrsrecht in der Berliner Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ in Mitte. Zunächst müsse geprüft werden, ob der Kapitän und die Polizei nachvollziehbar gehandelt hätten, sprich, ob ein Eingreifen gerechtfertigt gewesen sei. Sei dies der Fall, könne Air Berlin sich gegenüber möglichen Schadensersatzforderungen von Passagieren auf die sogenannte höhere Gewalt berufen. Falls nicht, müsse die Entscheidung schon „grob falsch“ sein. „Ich halte es aber für fernliegend, dass Air Berlin in die Verantwortung genommen wird“, so Masing. Wahrscheinlicher sei, dass stattdessen die Männer für ihren Bombenwitz haftbar gemacht würden.

Gegen die beiden „Witzbolde“ ermittelt außerdem die Polizei. Es wird untersucht, ob sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Sie sind inzwischen wieder auf freiem Fuß.