Die angebliche Vergewaltigung einer 13-Jährigen sorgte für diplomatische Verwicklungen. Nun wurden Ermittlungen eingestellt.

Im Fall der angeblichen Vergewaltigung einer 13-Jährigen aus Marzahn hat die Berliner Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen einen russischen Journalisten wegen Volksverhetzung eingestellt. Das geht aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 7. März an den Konstanzer Rechtsanwalt Martin Luithle hervor, das der Berliner Morgenpost vorliegt.

Der Rechtsanwalt hatte im 19. Januar Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Ivan Blagoi, den Berliner Korrespondenten des russischen Staatsfernsehens "Channel One Russia" gestellt. Bloagoi hatte am 16. Januar in einem Fernsehbeitrag über die vorgebliche Vergewaltigung des russlanddeutschen Mädchens aus Marzahn unter anderem berichtet: „In Deutschland vergewaltigen Migranten Minderjährige. Die Behörden tun nichts, die Täter werden nicht bestraft. So sieht die neue Ordnung in Deutschland aus! In Berlin wurde ein 13-jähriges Mädchen von drei arabischen Flüchtlingen auf dem Schulweg in ein Auto gelockt, in eine Wohnung verschleppt und dort 24 Stunden lang misshandelt und vergewaltigt. Danach haben sie die Tochter von Russlanddeutschen auf die Straße geschmissen. Die Polizei in Berlin weigerte sich, eine Anzeige zu dem Vorfall aufzunehmen – nachdem sie das Mädchen drei Stunden lang allein, ohne Eltern verhört hat. „Die Polizisten haben sie gezwungen, zu sagen, dass sie das alles selbst wollte. Dass sie wohl die Männer verführt hat! Das sind Tiere“, klagt der Onkel." Soweit Auszüge aus dem TV-Bericht.

Diplomatische Krise zwischen Russland und Deutschland

Blagois TV-Reportage hatte heftige Diskussionen in den sozialen Medien zur Folge. Die darauf folgenden Proteste und Demonstrationen von Russlanddeutschen in Berlin hatten sogar zu einer diplomatischen Krise zwischen Russland und Deutschland geführt.

Daraufhin hatte Rechtsanwalt Martin Luithle Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. "Pressefreiheit heißt recherchieren und nicht vorsätzlich und bewusst falsche Informationen in die Welt setzen", hatte der Anwalt seinen Schritt im Gespräch mit der Berliner Morgenpost begründet.

Doch die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, weil "nach Auswertung des in Rede stehenden Berichts des Beschuldigten für das russische Fernsehen nebst Übersetzung des Inhalts des Berichts vom Russischen ins Deutsche kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht". So heißt es in der schriftlichen Begründung.

Die Staatsanwaltschaft ließ sich auch nicht davon überzeugen, dass Blagoi mit Vorsatz handele, wie Rechtsanwalt Luithle in einem zusätzlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft formulierte. Denn in einem weiteren Beitrag, der einige Tage später gesendet wurde, berichtet Blagoi, die Staatsanwaltschaft ermittele gegen zwei Männer mit türkischem Migrationshintergrund wegen Vergewaltigung der 13-Jährigen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Behörde aber längst klargestellt, dass gegen die beiden Männer wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs ermittelt werde. Nicht wegen Vergewaltigung. Denn allein Sex mit einem Kind zu haben, auch wenn der freiwilig erfolgt sein sollte, sei strafbar, hatte der Sprecher der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Vorfall im Oktober vergangenen Jahres begründet.

Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Anklage

Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht dagegen keinen Grund, Anklage zu erheben. "Eine bloße nicht den Tatsachen entsprechende Berichterstattung alleine ohne entsprechende Aussagen i. S. d. § 130 StGB erfüllt zudem auch vor dem Hintergrund der Pressefreiheit alleine noch nicht den Tatbestand der Volksverhetzung", heißt es zur Begründung. Und weiter: "Es bestehen zudem keinerlei belastbare Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte bei Ausstrahlung des in Rede stehenden Berichts positiv wusste, dass die angebliche Tat zum Nachteil von "Lisa" sich so nicht abgespielt hat. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von Ihnen mit Schriftsatz vom 02. März 2016 übersandten Hinweisen auf weitere Berichte des Beschuldigten."

Und schließlich sieht die Staatsanwaltschaft auch keinen hinreichenden Grund, wegen Verleumdung der Polizei das Verfahren weiter zu betreiben.

"Auch eine üble Nachrede oder Verleumdung der deutschen Polizei (...), die strafrechtlich verfolgbar wäre, liegt nicht vor", heißt es im Schreiben vom 7. März.

Martin Luithle sieht erst einmal keine Möglichkeiten, gegen die Einstellung Beschwerde einzulegen. Er kritisiert, dass ihm Akteneinsicht verweigert worden ist. "Wir wissen nicht, was ermittelt wurde, wo und wie", sagte Luithle der Morgenpost. So sei beispielsweise weiter unklar, ob die vermeintliche Tante des Mädchens, die in Blagois TV-Bericht auftaucht, möglicherweies NPD-Mitglied sei. "Ich habe der Staatsanwaltschaft Hinweise dazu gegeben", sagte Luithle. Und er vermisst eines: "Eine Richtigstellung und eine Entschuldigung des Journalisten Blagoi und des russischen Außenministers Lawrow."