Die rot-schwarze Regierungskoalition will ein Pilotprojekt mit eingeschränktem Zugang starten. Vollzugsbeamte haben jedoch Bedenken.

Strafgefangene sollen in Berlin künftig Zugang zum Internet erhalten. Die rot-schwarze Regierungskoalition will dafür ein Pilotprojekt starten. Der noch unveröffentlichte Antrag von SPD und CDU sieht nach Informationen der Berliner Morgenpost vor, dass Häftlinge „unter Beachtung der besonderen Sicherheitserfordernisse des Justizvollzuges“ zuvor ausgewählte Seiten nutzen dürfen, vor allem solche, die der Resozialisierung dienen.

Erlaubt könnten Angebote von Fortbildungseinrichtungen sein oder Seiten der Arbeitsagentur, aber auch Wohnungsportale, Nachrichtenseiten oder die Artikel des Internetlexikons Wikipedia.

Die Koalition will den Antrag für das Projekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ am kommenden Mittwoch im Rechtsausschuss zusammen mit Änderungen des Strafvollzugsgesetzes auf den Weg bringen. Wenn auch das Abgeordnetenhaus zustimmt, wäre Berlin das erste Bundesland, das Gefangenen eine eingeschränkte Nutzung des Internet ermöglicht.

Geprüft werden soll im Rahmen der Erprobung auch, ob Inhaftierte Internettelefonie nutzen könnten und an Empfänger, die von den Anstalten zugelassen wurden, E-Mails versenden dürfen. Um Sicherheit und Ordnung in den Gefängnissen zu gewährleisten, sollen die Anstalten die Kommunikation der Insassen überwachen und speichern, sowie Gefangene von der Projektteilnahme ausschließen dürfen.

Bedenken in der CDU gegen das Projekt

Die Initiative für das Vorhaben hatte die SPD. Ziel sei es, den Gefangenen eine bessere Teilhabe am öffentlichen Leben außerhalb der Gefängnismauern zu ermöglichen und die Chancen auf eine Resozialisierung zu erhöhen, sagte der rechtspolitische Sprecher der Partei, Sven Kohlmeier. Die Computer würden so ausgestattet, dass die Strafgefangenen nur ausgewählte und unbedenklich erscheinende Seiten nutzen dürfen. Sicherheitsprobleme könne er daher nicht erkennen.

In der CDU hatten mehrere Abgeordnete nach Angaben von Fraktionsmitgliedern dagegen „erhebliche Bedenken“. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Cornelia Seibeld, sagte, die CDU werde dem von ihr mitverfassten Antrag zwar zustimmen. Durch das Projekt müssten aber zunächst weitere Erkenntnisse gewonnen werden. „Bei der Frage, ob man es gegebenenfalls ausweiten sollte, bin ich noch nicht festgelegt“, sagte Seibeld.

Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte, das Projekt sei noch „in einer sehr frühen Phase“. Man wolle die Gefangenen einerseits an die Herausforderungen einer zunehmend digitalisierten Welt heranführen. Gleichzeitig würden im Gefängnis aber besondere Sicherungsanforderungen gelten. „Wir hoffen, dass wir mit dem Pilotprojekt einen Weg finden, beidem gerecht zu werden“, sagte Heilmann. Gefangenen die Gelegenheit zu geben, Fortbildungskurse zu belegen und digital Zeitung zu lesen, sei besser, als wenn sie sich nachmittags und abends nur vom Fernsehen berieseln lassen würden. Starten soll das Vorhaben laut Justizverwaltung in einer Teilanstalt der Justizvollzugsanstalt Heidering. Ein Zeitpunkt steht noch nicht fest, ebenso wenig wie viele Inhaftierte daran teilnehmen könnten.

Ablehnung bei den Vollzugsbediensteten

Grundsätzlich ablehnend äußerte sich der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD). Programmierungen, die eine missbräuchliche Nutzung verhindern sollen, ließen sich aushebeln, sagte der Vorsitzende des Berliner Landesverbandes des BSBD, Thomas Goiny. „Die Gefangenen haben den ganzen Tag Zeit und finden immer eine Lösung“, sagte Goiny. Die Bediensteten könnten das Projekt zudem nicht in einer angemessenen Weise betreuen und die Internetnutzung nicht ausreichend überwachen. „Wir haben dafür schlicht zu wenig Personal“, sagte Goiny.

Die SPD will die Bedenken nicht gelten lassen. Für eine Vorauswahl der zugänglichen Internetseiten ließen sich sichere und praktikable technische Lösungen finden, sagte der Abgeordnete Kohlmeier. Ein Missbrauch, etwa durch den Besuch pornografischer Seiten, könne damit definitiv ausgeschlossen werden. „Verurteilte Sexualstraftäter oder Internetbetrüger würden von einer Teilnahme an dem Projekt ohnehin ausgeschlossen werden“, sagte Kohlmeier.