Berlin. Im vergangenen Jahr wurde in 54 Fällen eine Anklage erhoben, 86 Mal versandte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl.

Während Facebook-Chef Mark Zuckerberg bei seinem zweitägigen Berlin-Aufenthalt ein konsequenteres Vorgehen gegen Hasskommentare in seinem sozialen Netzwerk versprach und Versäumnisse beim Löschen einräumte, werden solche Einträge Hunderte Mal ein Fall für die Justiz.

So hat es im vergangenen Jahr in Berlin 600 Ermittlungsverfahren wegen Internethetze gegeben. In 54 Fällen wurde eine Anklage erhoben, 86 Mal versandte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, das heißt, sie verhängte eine Geldbuße ohne Gerichtsverfahren. 25 Fälle endeten mit einer Geldstrafe, einmal verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe.

Das geht aus der Antwort der Justizverwaltung auf eine Anfrage des grünen Justizpolitikers Dirk Behrendt hervor. 52 Fälle wurden an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. 208 Verfahren wurden eingestellt. Die übrigen Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg joggt durch Berlin

So viel Zeit muss sein. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg (links) ist am Donnerstag in Berlin eingetroffen...
So viel Zeit muss sein. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg (links) ist am Donnerstag in Berlin eingetroffen... © Mark Zuckerberg/Facebook
...und erst einmal mit seinen Bodyguards über den Pariser Platz gejoggt.
...und erst einmal mit seinen Bodyguards über den Pariser Platz gejoggt. © dpa | Paul Zinken
Zuckerberg läuft vornweg...
Zuckerberg läuft vornweg... © dpa | Paul Zinken
...und scheint seinen deutlich größeren und kräftigeren Bodyguard anzutreiben.
...und scheint seinen deutlich größeren und kräftigeren Bodyguard anzutreiben. © dpa | Paul Zinken
Höhepunkt seiner Berlin-Visite ist am Freitag eine Fragerunde mit Facebook-Nutzern. Dabei dürfen eingeladene Nutzer Fragen stellen.
Höhepunkt seiner Berlin-Visite ist am Freitag eine Fragerunde mit Facebook-Nutzern. Dabei dürfen eingeladene Nutzer Fragen stellen. © dpa | Paul Zinken
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Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung und Bedrohung

Die häufigsten Straftatbestände, die zu Ermittlungen führen, sind Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung und Bedrohung. Seit Ende 2014 weist die Staatsanwaltschaft Taten, die im Internet stattfinden, gesondert aus. Vergleiche zu Vorjahren sind deshalb nicht möglich. „Ich bin positiv überrascht, dass Strafverfolgung gegen Internethetze in großem Maße stattfindet“, sagte Behrendt. „Die Staatsanwaltschaft sollte darauf deutlicher hinweisen, um mögliche Täter abzuschrecken.“ In der Öffentlichkeit bestehe der Eindruck, dass Beleidigungen und Volksverhetzung im Internet in der Regel folgenlos bleiben.

>> Urteil: Berliner Facebook-Hetzer muss 3500 Euro zahlen

Um Straftaten im Internet zu verfolgen, genügt nach Ansicht des Justiz­experten das Strafrecht aus. „Auch zivilrechtliche Wiedergutmachung ist mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Euro möglich“, so Behrendt. In den vergangenen Monaten sei der Eindruck entstanden, dass konstruktive Diskussionen im Internet kaum noch möglich seien, weil einige wenige Nutzer Debatten mit ihren Beiträgen zerstörten. „Diese schlimmen Auswüchse muss man strafrechtlich verfolgen“, fordert Behrendt. Aber auch die Plattformen, auf denen die Hetze stattfindet, müssten mehr unternehmen, um Taten zu erschweren: „Auch Facebook hat eine Verantwortung, es kann sich nicht einfach wegducken“, so der Politiker.

Attacken nicht nur im Internet

Mittlerweile bleibt es häufig nicht nur bei Beleidigungen und Drohungen im Internet. Tom Schreiber, SPD-Abgeordneter im Berliner Parlament sowie Experte für Verfassungsschutz und Innenpolitik, gehört zu den Politikern, die seit Monaten sowohl von Links- wie auch von Rechtsextremen attackiert werden. „Es hat eine Entgrenzung und Entmenschlichung im Internet stattgefunden“, sagt Schreiber. „Kübelweise Dreck im Internet auszuschütten, ist mittlerweile Volkssport.“

Zunehmend treffen ihn die Attacken nicht mehr nur im Netz, sondern reichen in sein Privatleben hinein. Er stellt konsequent Strafanzeigen gegen die meist anonymen Täter. 20 bis 25 seien es in den vergangenen Monaten gewesen. „Die Leute müssen wissen, dass sie sich auch strafbar machen, wenn sie die Beleidigungen oder Drohungen weiterleiten“, sagt der SPD-Politiker.

Berliner Justiz mit Abteilung gegen Cybercrime

Die Berliner Staatsanwaltschaft übernimmt in der Regel die Ermittlungen in Fällen von Internethetze, wenn der Beschuldigte, sofern er bekannt ist, seinen Wohnsitz in Berlin hat oder der Geschädigte in der Stadt lebt. Um besser gegen Straftaten vorgehen zu können, die im Internet verübt werden, hat die Berliner Justiz eine eigene Abteilung gegen Cybercrime eingerichtet.

In der kommenden Woche findet im Abgeordnetenhaus eine Fachtagung zur Bekämpfung der Internethetze statt. Unter dem Motto „#nohatespeech“ veranstaltet die Grünen-Fraktion am Montag im Preußischen Landtag eine Diskussion zum Thema. Facebook wurde zu dem Gespräch zwar eingeladen, hat aber eine Teilnahme abgesagt. Auch der Parlamentsausschuss für Verfassungsschutz soll sich auf Initiative von Tom Schreiber mit dem Thema beschäftigen.