Das Landesarbeitsgericht Berlin gab am Mittwoch dem Onlineversandhändler Amazon Recht, der die befristeten Verträge zweier Betriebsratsmitglieder nicht unbefristet verlängert hatte. Geklagt hatten zwei ehemalige Beschäftigte des Logistikzentrums Brieselang. Sie wollten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durchsetzen. Sie waren damit aber bereits beim Arbeitsgericht Potsdam unterlegen. Es hatte die Klage abgewiesen.
Das Landesarbeitsgericht hatte keine Anhaltspunkte, dass die Zugehörigkeit der Kläger zum Betriebsrat Grund für die Nichtverlängerung der Verträge war, erläuterte ein Gerichtssprecher das Urteil. Wäre das erkennbar gewesen, hätte ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot für Betriebsräte vorgelegen. Die Kläger hätten nur die Vermutung geäußert, aber nicht belegen können, dass die Nichtverlängerung der Verträge mit ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat zu tun gehabt habe.
Amazon habe seine Rechtsposition dagegen plausibel erklären können. Wie es am Landesarbeitsgericht hieß, ist eine Revision gegen das Urteil nicht möglich. Theoretisch wäre eine, allerdings weitestgehend aussichtslose, Nichtzulassungsbeschwerde möglich.
Seit 2014 Betriebsrat bei Amazon
Amazon betreibt in Brieselang bei Berlin seit dem Jahr 2013 ein Logistikzentrum. Es hat seit 2014 einen Betriebsrat. Wie dem Unternehmensblog zu entnehmen ist, beschäftigt das Logistikunternehmen in seinen neun deutschen Verteilzentren insgesamt 10.000 Menschen. Dort seien im vergangenen Jahr mehr als 800 zusätzliche unbefristete Stellen geschaffen worden. Im Laufe des Januars 2016 sollen dem Blog zufolge nochmals über 200 saisonale Stellen in feste Arbeitsplätze umgewandelt werden.
15 bis 20 Mitglieder des „Berliner Solidaritätskreises für die Beschäftigten bei Amazon“ hatten sich am Mittwoch vor dem Gerichtsgebäude zu einer Kundgebung versammelt. Wie ein Sprecher des Kreises sagte, richtet sich die Hoffnung nun auf zwei ähnlich gelagerte Verfahren, in denen Betriebsräte gekündigt wurden. Amazon habe wiederholt „Betriebsratsmitglieder auf die Straße gesetzt“, heißt es in einer Mitteilung des Solidaritätskreises.
Weder der Betriebsrat noch die Geschäftsführung des Unternehmens war am Mittwoch für eine Stellungnahme zu dem Urteil erreichbar.