Am 5. April 2012 wurde Burak B. erschossen. Der Fall ist noch nicht aufgeklärt. Die Anwälte üben scharfe Kritik an den Behörden.
Die Anwälte der Angehörigen der ermordeten Burak B. und Luke H. haben am Montag scharfe Kritik an den Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei geübt. Sie monierten, dass ihrer Meinung nach nicht genügend ermittelt werde und es bislang unterlassen wurde, bundesweit prüfen zu lassen, ob er Zusammenhänge mit den Morden der Terroreinheit NSU gibt. Ein rechtsextremer Hintergrund sei bei den Taten nicht ausgeschlossen.
Der 22-jährige Burak B. wurde am 5. April 2012 in Neukölln auf offener Straße erschossen. Zwei weitere jungen Männer wurden durch Schüsse schwer verletzt. Von einem Täter gibt es bislang offenbar keine Spur.
Erfolgreicher waren die Ermittler im Fall des 31-jährige Luke H., der am 20. September 2015 ebenfalls in Neukölln erschossen wurde. Die Polizei nahm wenig später als Tatverdächtigen einen 62-jährigen Mann fest. Rolf Z. soll in unmittelbarer Nähe des erschossenen Luke H., mit einer Schrotflinte gesehen worden sein. Er gilt als Waffennarr und notorischer Ausländerfeind. In seiner Wohnung sollen bei einer Durchsuchung Büsten und Bilder von Adolf Hitler gefunden worden sein.
Sprecher der Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück
Die Anwälte sind der Auffassung, dass es bei den Taten Parallelen und mögliche extremistische Hintergründe gebe. Der Name Rolf Z. sei schon vor der Ermordung des Luke H. in den Ermittlungsakten um den Tod von Burak B. aufgetaucht. „Die Tötung von Luke H. hätte vermeidbar gewesen sein können, wenn man dieser Spur gefolgt wäre“, warf der Anwalt Ogün Paralayan der Ermittlungsbehörde vor.
Er plädierte dafür, die Ermittlungen an die Bundesanwaltschaft abzugeben. Es stelle die Frage, ob es sich nicht um eine Nachahmungstat der NSU-Morde gehandelt habe.
Anwalt Mehmet Daimagüler sprach „von einer großen Verunsicherung“ bei türkischen Mitbürgern. Es sei nicht hinnehmbar, dass es in den Ermittlungsakten beider Mordfälle bislang keine Hinweise wie etwas Auszüge aus Verfassungsschutzberichten gebe, dass in diesen Fälle über die Grenzen von Berlin hinaus ermittelt werde.
Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, wies die Vorwürfe zurück. Die Ermittlungen um den Tod des Luke H. stünden kurz vor dem Abschluss, der mutmaßliche Täter Rolf Z. befinde sich in Untersuchungshaft, so Steltner. Im Mordfall Burak B. sei es trotz umfangreicher Ermittlungen, die durchaus über Berlins Grenzen hinaus gingen, bislang nicht gelungen, den Täter zu fassen.
Bei den Ermittlungen sei selbstverständlich auch Querverbindungen zum Mordfall Burak nachgegangen worden; insbesondere, ob es sich auch hier bei dem Täter um Rolf Z. handeln könne. Das habe sich jedoch nicht bestätigt, sagte Steltner. So hätten die Schmauchspuren nicht übereingestimmt. Auch die Beschreibung durch vier Zeugen im Mordfall Burak stimmten nicht dem Aussehen des Rolf Z. überein.