Prozess in Berlin

Mord an Hanna K.: Angeklagter ist voll schuldfähig

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Michael Mielke
Der Angeklagte David G. im Verhandlungssaal des Kriminalgerichtes

Der Angeklagte David G. im Verhandlungssaal des Kriminalgerichtes

Foto: Paul Zinken / dpa

Ein psychiatrischer Gutachter findet keine Erklärung, warum der 31-jährige David G. die Abiturientin Johanna K. verfolgte und tötete.

Warum verfolgt ein Mann nachts ein Mädchen und tötet es? Auch der psychiatrische Sachverständige Alexander Böhle konnte am Montag vor einem Moabiter Schwurgericht keine Erklärung dafür finden, warum der 31-jährige David G. die 18-jährige Johanna K., genannt Hanna, aus Kaulsdorf tötete.

Der Angeklagte leide nicht an einer psychiatrischen Krankheit, er hat keine Persönlichkeitsstörung und ist auch nicht geistig behindert, lässt sich Böhles Gutachten zusammenfassen. Allerdings habe David G. einen schon fast an Schwachsinn grenzenden, niedrigen Intelligenzquotienten von 57. Er sei aber in der Lage, auch sehr komplizierte Computerspiele zu beherrschen und dabei auch die Führung einer Gruppe von Spielern zu übernehmen. Auch bei seinem zweiten Hobby, dem Modellbau, habe er im Gespräch mit dem forensischen Psychiater „sehr kompetent“ gewirkt und technische Zusammenhänge eingängig erklären können.

Deutlich gestört, so Böhle, sei die „Selbstwahrnehmung“ des Angeklagten. So habe er über sich selbst gesagt, er sei „doch eigentlich ein sehr liebvoller Mensch“. Er habe David G. als einen „introvertierten, zurückgezogenen, ängstlichen Menschen“ erlebt, sagte der Gutachter. Der Angeklagte habe noch wie ein Kind bei den Eltern gelebt, sei verwöhnt worden und habe gar keinen Anreiz gesehen, selbstständig zu werden oder gar die vom Jobcenter mehrfach angebotenen Bildungsmaßnahmen mit einem Abschluss zu Ende zu bringen. Böhle sprach von einem „hospitalisierenden Familienmilieu“.

David G. hatte zu Beginn des Prozesses sinngemäß gesagt, dass ihm Johanna K. gefallen habe und er ihr deswegen bei der nächtlichen U-Bahnfahrt gefolgt sei. Er sei jedoch schüchtern und habe sich nicht getraut, sie anzusprechen. Stattdessen habe er sie plötzlich von hinten umfasst. Dabei seien beide ins Stolpern geraten, und er habe sich versehentlich auf ihrem Hals abgestützt, was seiner Meinung nach zu ihrem überraschenden Tod geführt habe.

Diese Erklärung wurde am Montag von einer Gerichtsmedizinerin widerlegt. Sie ging in ihrem Gutachten davon aus, dass David G. die Abiturientin mindestens fünf Minuten lang gewürgt haben muss. Der Prozess wird am 7. Dezember mit dem Plädoyer des Staatsanwaltes fortgesetzt.