Die einen sollen das Haus verlassen, für andere wird eine Unterkunft vorbereitet. Das ist der aktuelle Stand an der Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg. Noch halten sich dort 18 Flüchtlinge aus der Gruppe auf, die das Gebäude einst besetzt hatte, und die sich immer noch weigern, auszuziehen. Gegen sie will das Bezirksamt jetzt auf zivilrechtlichem Weg die Räumung durchsetzen, „zeitnah und unverzüglich“, wie Finanzstadträtin Jana Borkamp (Grüne) vor den Bezirksverordneten sagte.
Zugleich werden in einem anderen Teil des Gebäudes Räume für Flüchtlinge vorbereitet, die das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) dort unterbringen kann. Türen seien eingesetzt, Malerarbeiten ausgeführt und Sanitäranlagen hergerichtet worden, sagte Bezirksamtssprecher Sascha Langenbach. „Wir rechnen damit, dass in Kürze ein Gebäudeflügel, den das Bezirksamt verwaltet, bezogen wird.“ Bis zu 130 Menschen könnten dort unterkommen.
Außerdem ist ein mehrgeschossiger Neubau auf dem Schulgelände an der Ohlauer Straße geplant. „Mit Flüchtlingswohnungen, mit einer Frauenetage und mit einer Bibliothek im Erdgeschoss“, sagte Bezirksamtssprecher Langenbach weiter. Bauherr ist das Bezirksamt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird das innovative Wohnprojekt fördern. Es soll ab 2016 in Kooperation mit der Wohnungsgesellschaft Howoge und dem Büro Zappe Architekten entstehen. Langenbach betont: „Es bewegt sich etwas auf dem Gelände.“
Zuletzt hatte das Bezirksamt juristische Niederlagen in Sachen Gerhart-Hauptmann-Schule einstecken müssen. Es hatte die Besetzer im Februar aufgefordert, das Gebäude zu räumen. Mehrere Flüchtlinge klagten gegen die Räumungsanordnung und bekamen im Mai 2015 vom Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren Rechtsschutz und damit ein Bleiberecht in der Schule. Das Bezirksamt legte Beschwerde ein, doch das Oberverwaltungsgericht bestätigte Ende September die Entscheidung. Eine öffentlich-rechtliche Räumung des Gebäudes sei nicht zulässig, denn die Schule sei kein öffentliches Gebäude mehr, so die Begründung.
Wachschutz soll erneuteBesetzung verhindern
Die Situation sei ähnlich wie bei „gewöhnlichen Hausbesetzungen“, bei denen der Eigentümer seinen Anspruch vorrangig vor dem Zivilgericht durchsetzen muss. Wie lange das dauern könne, sei schwer einzuschätzen, so Finanzstadträtin Jana Borkamp. „Vermutlich werden die Besetzer der Gerhart-Hauptmann-Schule der Aufforderung zur Räumung weiterhin nicht nachkommen, sodass dann eine Räumungsklage erforderlich wäre.“ Im Jahr 2015 sind dem Amt bis September Kosten von rund einer Million Euro entstanden, allein 22.700 Euro an Rechtskosten wurden bezahlt und 357.00 Euro für das Gebäude. Bis zum Jahresende erwartet die Finanzstadträtin 1,46 Millionen Euro. Das Amt fordere von den Besetzern jedoch nicht, dass sie sich finanziell beteiligen, weil „wir weder einem Gericht noch einem Anwalt suggerieren wollen, dass wir in einem anerkannten Mietverhältnis sind“. Ende 2012 wurde die leer stehende Schule besetzt. Zeitweise lebten mehr als 200 Menschen im Gebäude. Zwar zog ein großer Teil der Flüchtlinge im Juni 2014 in andere Unterkünfte und Hostels. Aber die noch verbliebenen Besetzer konnten bis heute nicht dazu bewegt werden, das Gebäude zu verlassen. Anfang Juli 2014 spielten sich dramatische Szenen an der Schule ab. Einige Besetzer flüchteten auf das Dach und drohten damit, herunterzuspringen, falls es zu einer Räumung kommen sollte. Die Polizei war auf Bitten des Baustadtrates, der im Alleingang ein Amtshilfeersuchen gestellt hatte, mit großer Stärke im Einsatz und riegelte das Gebiet weiträumig ab. Es kam schließlich zu einer Vereinbarung, die den Besetzern zusicherte, dass sie im Haus wohnen bleiben können. Für einen begrenzten Personenkreis wurden Hausausweise ausgestellt. Ein Wachschutz ist im Einsatz, der verhindern soll, dass es erneut zu einer Besetzung kommt.